TED·266679-2026

Trockenbauarbeiten Haus 2 im Rahmen der Standortzentralisierung der Kreisverwaltung Stralsund

Landkreis Vorpommern-RügenStralsund, GermanyVeröffentlicht 20. Apr. 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Mai 2026
-18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Los 2.12 umfasst die Trockenbauarbeiten für Haus 2 im Rahmen der Zentralisierung der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen in Stralsund. Es handelt sich um ein Einzelgewerk innerhalb eines größeren Bauobjekts. Die Vergabe erfolgt nach VOB (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) im offenen Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Zentralisierung der in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung Los 2.12 Trockenbauarbeiten - Haus 2

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt die Trockenbauarbeiten für Haus 2 im Zuge der Zusammenlegung seiner bisherigen Standorte in der Hansestadt Stralsund. Trockenbau umfasst den Innenausbau mit Gipskartonplatten, Metallständerwänden, Deckenverkleidungen und ähnlichen Leichtbaukonstruktionen — typische Arbeiten beim Ausbau von Verwaltungsgebäuden. Das Los ist Teil eines größeren Bauvorhabens (VOB 20-25O), bei dem mehrere Gewerke separat vergeben werden. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach EU-Richtlinien, wobei das Projekt aus EU-Mitteln gefördert wird. Bieter müssen die gesetzlichen Eignungsanforderungen nach §§ 123 und 124 GWB erfüllen.

ConstructionBuilding Completion WorksPublic BuildingsGovernmentPublic AdministrationConstructionDrywall ConstructionPublic Sector ConstructionInterior FinishingGovernment BuildingsEu Funded ProjectVob VerfahrenMecklenburg Vorpommern
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
  • Nachweis der Fachkunde für Trockenbauarbeiten
  • Bieter müssen VOB/A-konforme Angebote einreichen
  • EU-weites offenes Vergabeverfahren
  • Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben von Vorteil

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 (1) 1. GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 2. u. 3. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 4. u. 5. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB (1) 1.-9.erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 10. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (4) 1.zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (4) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 1. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 2. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 2.fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 3. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 4. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 5. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 6. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 7. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 8. u. 9. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VOB 20-25O Standortzentralisierung Stralsund Los 2.12 Trockenbauarbeiten - Haus 2

Zentralisierung der in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung Los 2.12 Trockenbauarbeiten - Haus 2

CPV 45324000Frist 11. Mai 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link