Trockenbauarbeiten für Standortzentralisierung der Kreisverwaltung Stralsund
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt im Rahmen der Standortzentralisierung der Kreisverwaltung in der Hansestadt Stralsund die Trockenbauarbeiten für Haus 1. Es handelt sich um ein einzelnes Los (Los 1.12) eines größeren Bauvergabepakets (VOB 20-25O). Die Vergabe erfolgt nach VOB/A unter Beachtung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
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Zentralisierung der in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung Los 1.12: Trockenbauarbeiten - Haus 1
Der Landkreis Vorpommern-Rügen lässt Trockenbauarbeiten für den Neubau bzw. die Sanierung eines Verwaltungsgebäudes in Stralsund ausschreiben. Dies ist Teil eines größeren Bauprojekts zur Zentralisierung der Kreisverwaltung an einem Standort — das heißt, mehrere bisher verteilte Amtsstellen werden an einem Ort zusammengeführt. Die Arbeiten umfassen Trockenbauwände, Deckenverkleidungen und verwandte Innenausbauarbeiten für Haus 1. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert. Bieter müssen die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nach deutschem Vergaberecht (VOB/A, GWB) erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach VOB/A nachweisbar
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend)
- Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultativ)
- Nachweis vergleichbarer Trockenbaureferenzen
- Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 (1) 1. GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 2. u. 3. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 4. u. 5. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB (1) 1.-9.erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 10. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (4) 1.zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (4) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 1. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 2. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 2.fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 3. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 4. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 5. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 6. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 7. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 8. u. 9. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotZentralisierung der in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung Los 1.12: Trockenbauarbeiten - Haus 1
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung