TED·272177-2026

Trockenbauarbeiten für Standortzentralisierung der Kreisverwaltung Stralsund

Landkreis Vorpommern-RügenStralsund, GermanyVeröffentlicht 21. Apr. 2026
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Mai 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt im Rahmen der Standortzentralisierung der Kreisverwaltung in der Hansestadt Stralsund die Trockenbauarbeiten für Haus 1. Es handelt sich um ein einzelnes Los (Los 1.12) eines größeren Bauvergabepakets (VOB 20-25O). Die Vergabe erfolgt nach VOB/A unter Beachtung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Zentralisierung der in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung Los 1.12: Trockenbauarbeiten - Haus 1

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen lässt Trockenbauarbeiten für den Neubau bzw. die Sanierung eines Verwaltungsgebäudes in Stralsund ausschreiben. Dies ist Teil eines größeren Bauprojekts zur Zentralisierung der Kreisverwaltung an einem Standort — das heißt, mehrere bisher verteilte Amtsstellen werden an einem Ort zusammengeführt. Die Arbeiten umfassen Trockenbauwände, Deckenverkleidungen und verwandte Innenausbauarbeiten für Haus 1. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert. Bieter müssen die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nach deutschem Vergaberecht (VOB/A, GWB) erfüllen.

ConstructionBuildingGovernmentPublic AdministrationDryliningPublic Sector ConstructionBuilding RenovationAdministrative BuildingEu FundedVob ContractMecklenburg Vorpommern
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung nach VOB/A nachweisbar
  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend)
  • Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultativ)
  • Nachweis vergleichbarer Trockenbaureferenzen
  • Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 (1) 1. GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 2. u. 3. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 4. u. 5. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB (1) 1.-9.erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (1) 10. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (4) 1.zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 (4) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 1. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 2. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 2.fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 3. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 4. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 5. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 6. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 7. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 (1) 8. u. 9. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VOB 20-25O Standortzentralisierung Stralsund Los 1.12 Trockenbauarbeiten - Haus 1

Zentralisierung der in der Hansestadt Stralsund vorhandenen Standorte der Kreisverwaltung Los 1.12: Trockenbauarbeiten - Haus 1

CPV 45324000Frist 12. Mai 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link