Trockenbauarbeiten für Feuerwehr- und Bauhofgebäude
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 180.377 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Heitersheim
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 706425-2026
- Verfahrensnummer
- a1248e3a-d896-4f41-a959-ee423138887b
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Heitersheim lässt am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude errichten und schreibt dafür Trockenbauarbeiten aus. Dazu gehören insgesamt rund 4.900 m² Metallständerwände und Vorsatzschalen sowie rund 910 m² Akustikdecken; der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 180.377 Euro. Die Angebotsfrist endet am 16. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungen für die beiden Massivgebäude. Bauhof massiv: ca. 250 m² Metall-Ständerwände, Vorsatzschalen u. ä. ca. 250 m² Akustikdecken aus Mineralwoll- bzw. Holzwolle-Leichtbauplatten, Deckensegel u. ä. Feuerwehr: ca. 4650 m² Metall-Ständerwände, Vorsatzschalen u. ä. ca. 660 m² Akustikdecken aus Mineralwoll- bzw. Holzwolle-Leichtbauplatten, Deckensegel u. ä.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Trockenbauarbeiten180.377 EUR
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungen für die beiden Massivgebäude. Bauhof massiv: ca. 250 m² Metall-Ständerwände, Vorsatzschalen u. ä. ca. 250 m² Akustikdecken aus Mineralwoll- bzw. Holzwolle-Leichtbauplatten, Deckensegel u. ä. Feuerwehr: ca. 4650 m² Metall-Ständerwände, Vorsatzschalen u. ä. ca. 660 m² Akustikdecken aus Mineralwoll- bzw. Holzwolle-Leichtbauplatten, Deckensegel u. ä.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Vergabeunterlagen
4 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | 143 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 3,6 MB | |
| Sonstiges | 13 KB |
Anforderungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
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