Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim - Erdbau, Beton- und Maurerarbeiten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.04.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.607.398,08 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Heitersheim
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Aushub- und Erdbewegungsarbeiten (45112000)
- Fundamentaushub (45112420)
- Rohbauarbeiten (45223220)
- Stahlbetonkonstruktionen (45223500)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 181647-2026
- Verfahrensnummer
- 9c54f978-dbf3-4abd-aa54-bbcc844b1339
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Heitersheim schreibt den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines Bauhofs inklusive zweier Industriehallen aus. Der Auftrag umfasst die Erdbau-, Beton- und Maurerarbeiten für die Massivgebäude sowie die Gründungsarbeiten für die Hallen. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungen für die beiden Massivgebäude sowie die Erdbau- und Gründungsarbeiten der Industriehallen. Bauhof massiv: Erdbewegung 1.832 m³, Verfüllung Kies 716 m³, SW-Leitungen 160 m, Gründung und Bodenplatten 368 m³, Betonwände 744 m², Decken 470 m², Stahl Bewehrung 72 to Feuerwehr: Erdbewegung 3.130 m³, Verfüllung Kies 2.098 m³, SW-Leitungen 250 m, Gründung und Bodenplatten 821 m³, Betonwände 729 m², Mauerwerk KS 770 m², Decken 977 m², Stahl Bewehrung 180 to Industriehallen: Erdbewegung 4.719 m³, Verfüllung Kies 1510 m³, SW-Leitungen 50 m, Gründung und Bodenplatten 262 m³, Betonwände 95 m², Stahl Bewehrung 45 to
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Erdbau, Beton-, Maurerarbeiten2.607.398,08 EUR
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungen für die beiden Massivgebäude sowie die Erdbau- und Gründungsarbeiten der Industriehallen. Bauhof massiv: Erdbewegung 1.832 m³, Verfüllung Kies 716 m³, SW-Leitungen 160 m, Gründung und Bodenplatten 368 m³, Betonwände 744 m², Decken 470 m², Stahl Bewehrung 72 to Feuerwehr: Erdbewegung 3.130 m³, Verfüllung Kies 2.098 m³, SW-Leitungen 250 m, Gründung und Bodenplatten 821 m³, Betonwände 729 m², Mauerwerk KS 770 m², Decken 977 m², Stahl Bewehrung 180 to Industriehallen: Erdbewegung 4.719 m³, Verfüllung Kies 1510 m³, SW-Leitungen 50 m, Gründung und Bodenplatten 262 m³, Betonwände 95 m², Stahl Bewehrung 45 to
Frist: 13.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 363598-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.