Trockenbauarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums mit Cafeteria
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis OberhavelProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 400762-2026
- Verfahrensnummer
- 0a466e84-5233-4d6b-98e2-7884590d8b8b
- CPV-Codes
- 45324000 · Gipskartonarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Oberhavel beauftragt Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf. Ausgeschrieben sind etwa 470 m² Trockenbauwände, rund 1.067 m² Deckensysteme, eine mobile Trennwand mit etwa 22 m² sowie drei WC-Trennwandanlagen. Die Ausführung ist mit einer Dauer von 120 Tagen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 13. Juli 2026 um 7:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in 16540 Hohen Neuendorf. Das Gebäude grenzt direkt an das Bestandsgebäude an, ist teilunterkellert und oberirdisch dreigeschossig (EG - 2. OG). Die Nettogrundfläche beträgt rd. 1.670 m², der Bruttorauminhalt rd. 7.000 m³. Der Erweiterungsneubau wird in Stahlbetonbauweise (Mischbauweise: Fertig-, Halbfertigteile und Ortbeton) mit WDVS-Fassade errichtet. Im Rahmen der Rohbauarbeiten gibt es geringfügige Eingriffe in die Cafeteria des Bestandsgebäudes. Während der gesamten Bauarbeiten muss der Schulbetrieb ohne Einschränkungen weitergeführt werden können.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf - Erweiterung Gymnasium und Cafeteria: Los 08 - Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung/Grobmengen der ausgeschriebenen Leistungen dieses Loses: - Trockenbauwände (ca. 470 m², Einzel-/Doppelständer, teils Brandschutz/Feuchtraum), - Deckensysteme (ca. 1.067 m² Holzwolle, abwaschbare MF, F30/F0, Akustik-Einlegung), - eine Mobile Trennwand (ca. 22 m²), - 3 WC-Trennwandanlagen (je 3 Kabinen)
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 1. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A. 2. Die Informationen gem. § 134 GWB an Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden elektronisch über die Vergabeplattform versendet. 3. Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf des 31.08.2026.
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Anforderungen
Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 1. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A. 2. Die Informationen gem. § 134 GWB an Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden elektronisch über die Vergabeplattform versendet. 3. Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf des 31.08.2026.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597110-2026
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| RSRYMA Systembau GmbH | Duderstadt | 2 | 0 | 04.09.2026 | 214 Tsd. € | steigend |
| WAWallintin Ausbau- und Fassaden GmbH | Magdeburg | 2 | 0 | 01.09.2026 | 138 Tsd. € | steigend |
| PGProrsus GmbH | Berlin | 2 | 0 | 25.08.2026 | 96 Tsd. € | steigend |
| AKAktro-Ausbau | Harpstedt | 2 | 0 | 17.08.2026 | 643 Tsd. € | steigend |
| PIPlanotec Innenausbau GmbH | Tüssling | 2 | 0 | 28.07.2026 | 333 Tsd. € | steigend |
| RPRuben Peter Ausbau GmbH | Floh-Seligenthal | 2 | 0 | 27.07.2026 | 616 Tsd. € | steigend |
| GTGoldhofer Trockenbau GmbH | Andechs | 2 | 0 | 22.06.2026 | 503 Tsd. € | steigend |
| U&Ullrich & Schön GmbH | Fellbach-Schmiden | 2 | 0 | 05.06.2026 | 166 Tsd. € | steigend |
| A2Ausbau 2000 Rostock GmbH | Rostock | 2 | 0 | 01.06.2026 | 508 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 6 | 10.08.2026 |
| S|SBH | Schulbau Hamburg | Hamburg | 6 | 22.07.2026 |
| LOLandkreis Oberhavel | 16540 Hohen Neuendorf | 5 | 02.09.2026 |
| ZSZweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München | Oberhaching | 4 | 10.08.2026 |
| LELandratsamt Eichstätt | Eichstätt | 4 | 13.07.2026 |
| GFGemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf | Fredersdorf-Vogelsdorf | 3 | 11.09.2026 |
| GMGemeinde Memmelsdorf | Memmelsdorf | 3 | 14.08.2026 |
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| 07.07.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Schule St. Johannesberg in Oranienburg | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 210 Tsd. € |
| 01.07.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 367 Tsd. € |
| 25.06.2026 | Dachabdichtungsarbeiten für den Erweiterungsneubau eines Gymnasiums | Vergeben | LDLudwig Dachdecker GmbH | 102 Tsd. € |
| 25.06.2026 | Elektroarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Vergeben | EHElektroinnungsbetrieb Hubert Brendel Inhaber: Marcel Brendel GmbH | 626 Tsd. € |
| 11.06.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums mit Cafeteria | Vergeben | KDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH | 154 Tsd. € |
| 01.06.2026 | Fassadenarbeiten mit Wärmedämm-Verbundsystem für Gymnasiumserweiterung | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 79 Tsd. € |
| 28.05.2026 | Gebäudeautomation und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für einen Gymnasiumsneubau | Vergeben | DGDIGAVON GmbH | 140 Tsd. € |
| 22.05.2026 | Heizungs-, Sanitär- und Wärmeversorgungsarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums | Vergeben | S&Stephan & Stephan GmbH | 276 Tsd. € |
| 22.05.2026 | Lüftungs- und kältetechnische Anlagen für einen Schulerweiterungsbau | Vergeben | KAKlimatech Anlagenbau GmbH | 286 Tsd. € |
| 19.05.2026 | Schülerspezialbeförderung für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann +1 weitere | 272 Tsd. € |
| 08.05.2026 | Schülerspezialbeförderung für beeinträchtigte Schüler zur Schule St. Johannesberg | Offen | - | - |
| 04.05.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder | Offen | - | - |
| 30.04.2026 | Dachabdichtungsarbeiten für Erweiterungsneubau Gymnasium | Offen | - | - |
| 22.04.2026 | Elektrotechnische Starkstrom- und Schwachstromanlagen für Erweiterungsneubau Gymnasium | Offen | - | - |
| 30.03.2026 | Lieferung und Montage von Fenstern und Außentüren für das Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf | Vergeben | WMWarnow Metall GmbH | 219 Tsd. € |
| 23.02.2026 | Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Vergeben | PIPluspunkt Ingenieurbau GmbH | 491 Tsd. € |
| 24.11.2025 | Rahmenvertrag für die Reinigung und Inspektion von Kanälen an Kreisstraßen | Vergeben | KRKÖRNER Rohr & Umwelt GmbH | 336 Tsd. € |
| 21.01.2025 | Rahmenvereinbarungen für Tragwerksplanung und bauphysikalische Leistungen | Vergeben | AKAkustikbüro K5 GmbH +7 weitere | 2 Mio. € |
| 04.12.2024 | Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei Fachlosen | Vergeben | W&Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH +5 weitere | - |
| 19.07.2024 | Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume und Instandhaltungsmaßnahmen | Vergeben | ZAZRS Architekten GvA mbH +5 weitere | 4,2 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenTrockenbauarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums in Bünde
Bünde · Offen · Frist 06.10.2026
Die Kommunalbetriebe Bünde – Anstalt des öffentlichen Rechts – Gebäudemanagement beauftragen Trockenbauarbeiten für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Bünde. Vorgesehen sind unter anderem etwa 520 m² Metallständertrennwände, rund 935 m² Mineralfaserrasterdecken sowie Deckenfriese und Deckenversprünge aus Gipskarton mit zusammen etwa 685 m Länge. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Nettopreis.
79 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder am Kirschgelände in München. Der Leistungsumfang umfasst etwa 2.900 m² Metallständerwände, 1.250 m² Vorsatzschalen und Schachtwände sowie abgehängte Decken aus Gipskarton und Holzwolle-Leichtbauplatten mit insgesamt 7.750 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:20 Uhr UTC; der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
74 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Erweiterungsneubau einer Grundschule
Potsdam · Offen · Frist 13.10.2026
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, beschafft Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsneubau der Waldstadt-Grundschule in Potsdam. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 1.600 m² nichttragende innere Trennwände, 560 m² Vorsatzschalen, 4.200 m² Abhang- und Unterdeckensysteme, 210 m² Streckmetalldecken sowie 1.500 laufende Meter Gipsfaserplatten-Friese. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
70 % ähnlichTrockenbauarbeiten sowie ballwurfsichere Akustikwände und -decken für eine Doppelturnhalle
Finsterwalde · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Finsterwalde beschafft Trockenbauarbeiten für die Sanierung und den Umbau einer Doppelturnhalle in Finsterwalde. Vorgesehen sind unter anderem etwa 81 m² ballwurfsichere Akustikdecke, 60 m² ballwurfsichere Akustikwand, rund 200 m² Trockenbauwände und -decken, etwa 300 m² Installationswände, zwei Schamwände sowie eine WC-Kabine mit zwei Plätzen. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
69 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Grundschule Gerberstraße in Solingen-Gräfrath
Solingen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Solingen beauftragt Trockenbauarbeiten an drei Bestandsgebäuden und einem Neubau der Grundschule Gerberstraße in Solingen-Gräfrath. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 1.230 m² Metallständerwände, 115 m² Holzständerwände, 1.020 m² Decken aus Gipskarton (GK), 1.570 m² Mineralfaser-Rasterdecken, 150 m² Akustikdecken aus Holzwolle und 72 m² Glas-Systemtrennwände. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
68 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau von John-F.-Kennedy-Schule und Saalburgschule
Friedberg · Offen · Frist 01.10.2026
Der Wetteraukreis beauftragt Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau zur Erweiterung des Ganztagsangebots der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule in Bad Vilbel. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Innenwände sowie Abhangdecken; die Arbeiten an den Innenwänden sollen in den Kalenderwochen 9 bis 36 des Jahres 2027, die Arbeiten an den Abhangdecken in den Kalenderwochen 2 bis 20 des Jahres 2028 ausgeführt werden. Die Vergabe betrifft den Schulcampus in der Saalburgstraße 10, 61118 Bad Vilbel; den Zuschlag erhält das preislich günstigste Angebot.
68 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Realschule Lemgo
Lemgo · Offen · Frist 28.09.2026
Die Gebäudewirtschaft Lemgo beschafft Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Realschule Lemgo. Der Leistungsumfang umfasst Ständerwände, Vorsatzschalen, Trockenputzarbeiten, abgehängte Akustikdecken, Wanddurchbrüche und Gerüste. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 07:00 Uhr.
68 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Neubau und Erweiterung einer schulischen Mittagsbetreuung
Adelsried · Offen · Frist 02.11.2026
Der Schulverband Adelsried-Bonstetten beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Mittagsbetreuung, die Erweiterung sowie die barrierefreie Erschließung des Hauptgebäudes der Grundschule Adelsried. Die Leistungen werden in Adelsried vergeben; Angebote müssen bis zum 2. November 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
68 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Umbau von Küche und Mehrzweckraum einer Grundschule
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Gohrisch beauftragt Trockenbauarbeiten an der Grundschule Papstdorf in Gohrisch, Ortsteil Papstdorf, Sachsen. Die Leistung wird in einem Los und ohne Planungsleistungen vergeben. Die Ausführung ist vom 8. Februar bis zum 2. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 8:55 Uhr schriftlich eingereicht werden.
68 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Grundschule Riebeckstraße 50
Leipzig · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Leipzig beschafft Trockenbauarbeiten für die Grundschule in der Riebeckstraße 50 in Leipzig. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 730 m² Trockenbauwände in den Obergeschossen, 105 m² Schachtwände mit Feuerwiderstandsklasse F90 sowie weitere Wände, Vorsatzschalen und Trockenputzflächen; teilweise gelten Brand- und Schallschutzanforderungen. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 13:00 Uhr.
67 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau eines Horts in Schwerin
Schwerin · Offen · Frist 28.09.2026
Das Zentrale Gebäudemanagement Schwerin, ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau des Horts „Future Kids“ in der Eulerstraße 3 in Schwerin. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 260 m² Gipskartonwände und Schachtwände, rund 1.770 m² Gipskarton- und Akustikdecken sowie drei abgehängte Therapieschienensysteme. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 9:00 Uhr.
67 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Ichenhausen
Ichenhausen · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Ichenhausen vergibt Trockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule in Ichenhausen. Der Auftrag umfasst Trockenbau und Abhangdecken in einem eingeschossigen Erweiterungsbau mit vier Klassenzimmern, Gruppenräumen und einem Sanitärkern sowie im Verbindungssteg zum bestehenden Gebäude. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 06:45 Uhr (UTC) eingereicht werden.
67 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Schwimmhalle
Spremberg · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Spremberg, vertreten durch ihre Vergabestelle, beschafft Trockenbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Schwimmhalle in Spremberg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Montagewände, Vorsatzschalen, Stützenverkleidungen, Akustikpaneele, Abhangdecken und verschiedene Deckeneinbauten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
67 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Konzertsaal der Kreismusikschule Bautzen
Bautzen · Offen · Frist 18.09.2026
Das Landratsamt Bautzen beauftragt Trockenbauarbeiten für den im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der Kreismusikschule entstehenden Konzertsaal. Das Bauvorhaben umfasst die Umgestaltung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau des Konzertsaals; die Gesamtnutzfläche beträgt etwa 1.870 m². Die Ausführung erfolgt in Bautzen, und die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
67 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
67 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Bildungscampus Neue Oberschule in Görlitz
Görlitz · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadtverwaltung Görlitz vergibt Trockenbauarbeiten für den Neubau und Altbau des Bildungscampus mit neuer Oberschule in Görlitz. Zum Umfang gehören unter anderem etwa 2.500 m² abgehängte Mineralfaserdecken, rund 350 m² gelochte Akustikdecken, circa 400 m² abgehängte Gipskartondecken mit Brandschutzanforderungen sowie WC-Trennwände im Neubau; im Altbau sind weitere Mineralfaser- und Gipskartondecken vorgesehen. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 eingereicht werden, wobei ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium gilt.
66 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Erweiterung des Röntgen-Gymnasiums in Remscheid
Remscheid · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Remscheid beauftragt Trockenbauarbeiten für die Bestandserweiterung eines vorhandenen Schulgebäudes in Massivbauweise am Röntgen-Gymnasium. Die Ausschreibung umfasst ein Los; die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 7:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
66 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Umbau und die Modernisierung einer Förderschule in Lübz
Offen · Frist 18.09.2026
Ausgeschrieben sind Trockenbauarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Modernisierung der Allgemeinen Förderschule „Schule Am Neuen Teich“ in Lübz. Auftraggeber ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 07:30 Uhr.
66 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau der Rettungswache Schönfließ
16540 Hohen Neuendorf · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Oberhavel mit Sitz in Hohen Neuendorf beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau der Rettungswache Schönfließ. Die Leistung ist in einem Los für die Region DE4 ausgeschrieben; Angebote können bis zum 24. September 2026 um 06:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
66 % ähnlichTrockenbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Trockenbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 640.000 Euro. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
66 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: KAEFER Deutschland Pro Services GmbH
Zuschlagswert: 153.999 EUR · Vertragsschluss: 28.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.08.2026, 00:12 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
244 vergleichbare Verfahren, davon 131 mit erfasstem Zuschlag · 96 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 242.109,9 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 58 % aus 11 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Lunca Innenausbau GmbH · Langerringen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RYMA Systembau GmbH · Duderstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wallintin Ausbau- und Fassaden GmbH · Magdeburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Prorsus GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Aktro-Ausbau · Harpstedt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Planotec Innenausbau GmbH · Tüssling
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Goldhofer Trockenbau GmbH · Andechs
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ullrich & Schön GmbH · Fellbach-Schmiden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ausbau 2000 Rostock GmbH · Rostock
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische Gebäudeinstandhaltung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Trockenbauleistungen
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 31.03.2026
Zuschlagswert: 795.505 EUR
- Rahmenvereinbarung für Instandsetzungsarbeiten an Mauerwerk
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: ARIHIR Baugesellschaft mbH +19 weitere
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 17.325.626,1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Oberhavel
16515 · Oranienburg
jana.Hirschfeld@oberhavel.de+493301 601-561024 erfasste Verfahren, davon 17 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@oberhavel.de+49 3301601-3500
Vergabekammer Die Vorsitzende
Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de+49 3318661719
Quellen und Datenstand
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:04 (Europe/Berlin)
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