Trockenbauarbeiten für Wände, Installationswände und Schachtkonstruktionen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
22.06.2026
CPV-Codes
Gipskartonarbeiten (45324000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
428041-2026
Verfahrensnummer
019eda02-6779-4f87-b8f6-503385d18e5e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Görlitz beauftragt Trockenbauarbeiten für den Bildungscampus mit neuer Oberschule in Görlitz. Der Umfang umfasst etwa 650 m² Montagewände, 200 m² Installationswände und 460 m² Vorwand- und Schachtkonstruktionen sowie rund 28 Türöffnungen und 25 Revisionsöffnungen, teilweise mit Brandschutzanforderungen. Angebote müssen bis zum 22. Juli 2026 um 06:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preisgünstigste Angebot.

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Leistungsbeschreibung

Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 3901 - Trockenbau Wände | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bildungscampus - Neue Oberschule | Los 3901 - Trockenbau Wände

    Trockenbauarbeiten: ca. 650 m² Montagewände, Einfachständer, unterschiedlicher Stärken und Anforderungen, ca. 200 m² Installationswände, Doppelständer, unterschiedlicher Stärken und Anforderungen, ca. 460 m² Vorwandkonstruktionen und Schachtwände ca. 28 Türöffnungen, teilweise mit Verstärkungen (Brandschutz) ca. 25 Revisionsöffnungen mit -klappe, teilweise mit Brandschutzanforderungen

    Frist: 22.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: Gemäß § 16a VOB/A EU werden durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachgefordert, bzw. können diese durch den Bieter vervollständigt oder korrigiert werden. Weiterhin können durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise nachgefordert, bzw. vervollständigt werden. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren gelten die Ausschlussgründe gem. § 16 VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedigungen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: Gemäß § 16a VOB/A EU werden durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachgefordert, bzw. können diese durch den Bieter vervollständigt oder korrigiert werden. Weiterhin können durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise nachgefordert, bzw. vervollständigt werden. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren gelten die Ausschlussgründe gem. § 16 VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 593038-2026

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