Rahmenvertrag für die Reinigung und Inspektion von Kanälen an Kreisstraßen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.01.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis OberhavelProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 776230-2025
- Verfahrensnummer
- 978ebb17-fd8a-465e-920e-bfdf56fc00e6
- CPV-Codes
71631480 · Inspektion von Straßen; 76600000 · Überwachung von Rohrleitungen; 90470000 · Reinigung von Abwässerkanälen; 90640000 · Reinigung und Entleerung von EinlaufschächtenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Oberhavel beauftragt einen Rahmenvertrag über die Reinigung und Inspektion von Entwässerungsanlagen an Kreisstraßen im Landkreis Oberhavel. Der geschätzte jährliche Umfang umfasst unter anderem die Reinigung von rund 5.495 Metern Regenkanälen bis zu einem Nenndurchmesser von 600 Millimetern, etwa 1.290 Metern Anschlussleitungen, 630 Metern Rohrrigolen, rund 176 Schächten sowie Straßendurchlässen und Schlammfängen. Angebote müssen bis zum 7. Januar 2026, 8:30 Uhr mitteleuropäischer Zeit, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die nachfolgend beschriebenen Leistungen: Leistungsumfang (geschätzt für jeweils 1 Jahr): - Reinigung von Regenkanälen verschiedener Größen (bis DN 600) ca. 5.495 m inkl. Anschlussleitungen (ca. 1.290 m), Zuschlag Verschmutzungsgrad ca. 1.480 m, Rohrrigolen (ca. 630 m) sowie Schächten (ca. 176 Stk) und Schlammfängen, Zuschlag Verschmutzungsgrad Schächte (ca. 25 St.) - Reinigung von Straßendurchlässen (ca. 202 m), Zuschlag Verschmutzungsgrad Durchlass 51 m - Reinigung einer Sedimentationsanlage inkl. Entsorgung der aufgenommenen Stoffe - TV-Inspektion der Haltungen inkl. Dokumentation - Generalinspektion einer Abscheideanlage inkl. Entsorgung der aufgenommenen Stoffe - Dichtheitsprüfung Genaue Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Frist: 07.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion
- Nach erfolgter Angebotsprüfung erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis/ Wertungspreis den Zuschlag.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 100847-2026
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Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
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| SUSchönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG | Kempen | 4 | 0 | 10.07.2026 | 1,1 Mio. € | steigend |
| HKHammerer Kanalservice GmbH | Wackersdorf | 3 | 0 | 25.07.2026 | 0,01 € | steigend |
| IBIngenieurbüro Ballweg | Göttingen | 3 | 0 | 24.07.2026 | 5 Tsd. € | steigend |
| BRBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG | Berlin | 3 | 0 | 14.07.2026 | - | steigend |
| AGAqua-Tool GmbH | Brandenburg | 3 | 0 | 13.03.2026 | 504 Tsd. € | steigend |
| DEDrekopf Entsorgung & Kanalservice | Krefeld | 2 | 0 | 20.07.2026 | - | steigend |
| KHKanaltechnik Hanke GmbH | Duisburg | 2 | 0 | 17.07.2026 | - | stabil |
| KSKegel Städte- und Kanalreinigung e. Kfm. | Arnstein OT Arnstedt | 2 | 0 | 14.07.2026 | 1,5 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (59) · Brandenburg (42) · Niedersachsen (28) · Bayern (27) · Berlin (16) · Sachsen (16)| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost | Halle (Saale) | 9 | 06.08.2026 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern | Nürnberg | 9 | 19.06.2026 |
| LSLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Rhein-Berg | Gummersbach | 7 | 09.07.2026 |
| LSLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus | Hoppegarten | 6 | 17.07.2026 |
| BWBerliner Wasserbetriebe | Berlin | 6 | 15.07.2026 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL West | Montabaur | 6 | 20.01.2025 |
| LSLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde | Hoppegarten | 5 | 04.05.2026 |
| GEGöttinger Entsorgungsbetriebe | Göttingen | 4 | 03.09.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Brandenburg- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen in LuckenwaldeBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KGLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbus, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.07.2026noch 33 Monate30.06.2029
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen und EntwässerungssystemenBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KGLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbus, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.07.2026noch 33 Monate30.06.2029
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen in LudwigsfeldeBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KGLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbus, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.07.2026noch 33 Monate30.06.2029
- Wartung und Reinigung von RegenwasserbehandlungsanlagenBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KGLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbus, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.07.2026noch 33 Monate30.06.2029
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen in SchwarzheideBrauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KGLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusHoppegarten, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.07.2026noch 33 Monate30.06.2029
Landkreis Oberhavel
Aktiv seit 2024 · 24 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 3 | 20.07.2026 | 283 Tsd. € |
| TMTischlerei Marko Schröder | 1 | 01.09.2026 | 100 Tsd. € |
| KDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH | 1 | 28.08.2026 | 154 Tsd. € |
| KAKlimatech Anlagenbau GmbH | 1 | 21.08.2026 | 286 Tsd. € |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 1 | 10.08.2026 | 79 Tsd. € |
| S&Stephan & Stephan GmbH | 1 | 03.08.2026 | 276 Tsd. € |
| DGDIGAVON GmbH | 1 | 27.07.2026 | 140 Tsd. € |
| FPFahrdienst Paeschke | 1 | 20.07.2026 | 272 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvertrag für die Reinigung und Inspektion von Kanälen an KreisstraßenKÖRNER Rohr & Umwelt GmbHLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland336 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.02.2026noch 5 Monate28.02.2027
- Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume und InstandhaltungsmaßnahmenZRS Architekten GvA mbH +5 weitereLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
- Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei FachlosenWeber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH +5 weitereLandkreis OberhavelOranienburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.03.2025noch 30 Monate31.03.2029
- Rahmenvereinbarungen für Tragwerksplanung und bauphysikalische LeistungenAkustikbüro K5 GmbH +7 weitereLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.04.2025noch 31 Monate30.04.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.08.2026 | Geometrische Verbesserung der Liegenschaftskarte in acht Katasterbezirken | Offen | - | - |
| 29.07.2026 | Estricharbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Offen | - | - |
| 29.07.2026 | Innenputzarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Tischlerarbeiten für 39 Innentürelemente und ein Festverglasungselement | Vergeben | TMTischlerei Marko Schröder | 100 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Schule St. Johannesberg in Oranienburg | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 210 Tsd. € |
| 01.07.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 367 Tsd. € |
| 25.06.2026 | Dachabdichtungsarbeiten für den Erweiterungsneubau eines Gymnasiums | Vergeben | LDLudwig Dachdecker GmbH | 102 Tsd. € |
| 25.06.2026 | Elektroarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Vergeben | EHElektroinnungsbetrieb Hubert Brendel Inhaber: Marcel Brendel GmbH | 626 Tsd. € |
| 11.06.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums mit Cafeteria | Vergeben | KDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH | 154 Tsd. € |
| 01.06.2026 | Fassadenarbeiten mit Wärmedämm-Verbundsystem für Gymnasiumserweiterung | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 79 Tsd. € |
| 28.05.2026 | Gebäudeautomation und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für einen Gymnasiumsneubau | Vergeben | DGDIGAVON GmbH | 140 Tsd. € |
| 22.05.2026 | Heizungs-, Sanitär- und Wärmeversorgungsarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums | Vergeben | S&Stephan & Stephan GmbH | 276 Tsd. € |
| 22.05.2026 | Lüftungs- und kältetechnische Anlagen für einen Schulerweiterungsbau | Vergeben | KAKlimatech Anlagenbau GmbH | 286 Tsd. € |
| 19.05.2026 | Schülerspezialbeförderung für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann +1 weitere | 272 Tsd. € |
| 08.05.2026 | Schülerspezialbeförderung für beeinträchtigte Schüler zur Schule St. Johannesberg | Offen | - | - |
| 04.05.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder | Offen | - | - |
| 30.04.2026 | Dachabdichtungsarbeiten für Erweiterungsneubau Gymnasium | Offen | - | - |
| 22.04.2026 | Elektrotechnische Starkstrom- und Schwachstromanlagen für Erweiterungsneubau Gymnasium | Offen | - | - |
| 30.03.2026 | Lieferung und Montage von Fenstern und Außentüren für das Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf | Vergeben | WMWarnow Metall GmbH | 219 Tsd. € |
| 23.02.2026 | Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Vergeben | PIPluspunkt Ingenieurbau GmbH | 491 Tsd. € |
| 24.11.2025 | Rahmenvertrag für die Reinigung und Inspektion von Kanälen an Kreisstraßen | Vergeben | KRKÖRNER Rohr & Umwelt GmbH | 336 Tsd. € |
| 21.01.2025 | Rahmenvereinbarungen für Tragwerksplanung und bauphysikalische Leistungen | Vergeben | AKAkustikbüro K5 GmbH +7 weitere | 2 Mio. € |
| 04.12.2024 | Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei Fachlosen | Vergeben | W&Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH +5 weitere | - |
| 19.07.2024 | Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume und Instandhaltungsmaßnahmen | Vergeben | ZAZRS Architekten GvA mbH +5 weitere | 4,2 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRahmenvertrag für Reinigung und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen an Brücken
01099 Dresden · Offen · Frist 22.09.2026
Die Landeshauptstadt Dresden beauftragt einen Rahmenvertrag über Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an Straßenabläufen, Rohrleitungen, Rinnen, Sickerschächten, Durchlässen und weiteren Entwässerungseinrichtungen von Brücken und Ingenieurbauwerken. Der Umfang umfasst unter anderem die Reinigung von rund 8.000 Tagwassereinläufen und bis zu 16.000 Metern Entwässerungsrinnen sowie Spülungen, Leitungsfräsungen, Absaugarbeiten und Kamerauntersuchungen zur Schadensfeststellung. Die Leistungen werden im Stadtgebiet Dresden auf Einzelabruf vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 erbracht; Angebote sind bis zum 22. September 2026 um 15:00 Uhr ausschließlich elektronisch einzureichen.
68 % ähnlichReinigung von Mischwasser-, Regenwasser- und Bachverrohrungskanälen
Mühlheim am Main · Offen · Frist 15.10.2026
Der Abwasserverband Untere Rodau, bestehend aus der Stadt Mühlheim am Main und der Stadt Obertshausen, beauftragt die Reinigung der Kanäle in seinem Zuständigkeitsbereich. Vorgesehen sind unter anderem etwa 163 km Mischwasserkanäle, 5 km Regenwasserkanäle und 0,75 km Bachverrohrungskanäle in verschiedenen Nennweiten; der geschätzte Auftragswert beträgt 300.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 730 Tage, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
61 % ähnlichUnterhaltung des Kanalnetzes mit Reinigung, Kamerabefahrung und Untersuchungen
Offen · Frist 25.09.2026
Der Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb beauftragt die Unterhaltung des Kanalnetzes der Gemeinde Kreischa und ihrer angeschlossenen Ortsteile. Der Leistungsumfang umfasst die Reinigung von Rohrleitungen, Schächten und Straßeneinläufen sowie Kamerabefahrungen und Untersuchungen des Kanalnetzes. Der Rahmenvertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 und kann einmalig automatisch um ein Jahr verlängert werden. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
58 % ähnlichKanal- und Senkenreinigung mit Kanalinspektionen in Kaarst 2027/2028
Kaarst · Offen · Frist 27.10.2026
Die Stadt Kaarst beauftragt die Reinigung des Kanalnetzes sowie der Straßen- und Trocken-/Nasssenken im Stadtgebiet Kaarst. Der Leistungsumfang umfasst etwa 195 Kilometer Kanalnetz, die Reinigung von rund 7.100 Straßeneinläufen und Senken sowie Kanaluntersuchungen mit Kameratechnik und weitere Arbeiten. Die Leistungen sind für 2027 und 2028 mit Verlängerungsoption vorgesehen; der geschätzte Gesamtwert beträgt 1.174.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 27. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
55 % ähnlichRahmenvertragsarbeiten zur Kanalbefahrung
Offen
Ausgeschrieben sind Rahmenvertragsarbeiten zur Befahrung von Kanälen. Auftraggeber ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte, Zentrale Vergabe. Angaben zu Umfang, Region und Ausführungszeitraum sind in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.
54 % ähnlichReinigung und Desinfektion von Reinwasserbehältern, Verdüsungskammern und Kanälen
Hamburg · Offen · Frist 20.10.2026
Die Hamburger Wasserwerke GmbH beschafft einen Rahmenvertrag für die Reinigung und Desinfektion von Reinwasserbehältern, Verdüsungskammern beziehungsweise Verdüsungstürmen und Kanälen sowie für Nachentsäuerungen. Der Auftrag betrifft 17 Standorte im Großraum Hamburg mit insgesamt etwa 365.000 m³ Reinwasserbehältervolumen. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und beginnt voraussichtlich am 1. Dezember 2026 mit der Zuschlagserteilung.
53 % ähnlichRahmenvertrag zur Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf Verkehrsflächen
Hagen · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen, beschafft einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe und sonstige Betriebsmittel auf Verkehrsflächen im Ennepe-Ruhr-Kreis und in der Stadt Hagen. Anfallende Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 393.443,74 Euro. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
52 % ähnlichRahmenvertrag zur Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen
Netphen · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, beauftragt die Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe und sonstige Betriebsmittel auf Verkehrsflächen im Kreis Siegen-Wittgenstein und in der Stadt Siegen, außerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 440.125 Euro. Die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
51 % ähnlichRahmenvereinbarung für Kanalinstandsetzung und Kanalreinigung in Mönchengladbach
48149 Münster · Offen · Frist 08.10.2026
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG aus Münster beauftragt eine Rahmenvereinbarung für Arbeiten zur Instandsetzung und Reinigung von Kanälen in Mönchengladbach. Angaben zur Größenordnung und zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
50 % ähnlichRahmenvertrag zur Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf Verkehrsflächen
Hagen · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen, sucht einen Dienstleister für die Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe und sonstige Betriebsmittel auf Verkehrsflächen im Märkischen Kreis. Anfallende Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 652.298,50 Euro. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:30 Uhr deutscher Zeit.
50 % ähnlichRahmenvertrag für Straßen- und Wegeunterhaltungsarbeiten
Offen
Die Stadt Kalkar, vertreten durch ihre Vergabestelle, sucht einen Auftragnehmer für Straßen- und Wegeunterhaltungsarbeiten im Rahmen eines Rahmenvertrags. Der Auftrag betrifft die Region DEA in Deutschland; konkrete Mengen, ein Auftragswert und ein Zeitrahmen sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
49 % ähnlichKanalreinigung und TV-Inspektion AZV Sammler Ellerbek-Tangstedt
Hetlingen · Offen · Frist 29.09.2026
Der Abwasser-Zweckverband Südholstein vergibt die Kanalreinigung und TV-Inspektion seines Schmutzwassersammlernetzes zwischen Ellerbek und Tangstedt in Schleswig-Holstein. Die Leistung umfasst zwei Lose: Reinigung und Inspektion von Kanalstrecken verschiedener Durchmesser (insgesamt etwa 2.509 Meter) sowie Inspektion von 129 Schächten, davon 61 mit mobilen Kugelbildscannern. Die Arbeiten müssen nach den Vorgaben der SÜVO Schleswig-Holstein und der DIN EN 13508-2 durchgeführt werden, mit Abgabefrist zum 29. September 2026.
49 % ähnlichKanalreinigung und Inspektion von Abwasserkanälen
Offen · Frist 24.09.2026
Beschafft werden Leistungen zur Reinigung und Inspektion von Abwasserkanälen. Auftraggeber ist das Interkommunale Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Gemeindevorstands der Gemeinde Schöneck. Die Ausschreibung ist der NUTS-Region DE7, also Hessen, zugeordnet; die Frist endet am 24. September 2026 um 09:30 Uhr (UTC).
48 % ähnlichRahmenvereinbarung Unterhaltung von Entwässerungseinrichtungen mit 24h-Notdienst BAB A9
Nürnberg · Offen · Frist 24.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordbayern schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Unterhaltung von Entwässerungseinrichtungen im Bereich der Autobahnmeisterei Trockau an der Bundesautobahn A9 aus. Die Leistungen umfassen Reinigung und Inspektion von Entwässerungseinrichtungen, Unterstützung bei der Tunnelreinigung, einen 24-Stunden-Notdienst, Deklarationsanalysen, fachgerechte Abfallentsorgung und Dokumentation. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlagskriterium Preis, Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
48 % ähnlichKanalreinigung und kameragestützte Kanalinspektion
Offen · Frist 08.10.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Reinigung von Kanälen sowie deren Inspektion mit Fernsehtechnik (TV). Die Leistungen werden in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen in der Region Rheinland-Pfalz erbracht; die Frist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung für Saug-/Spülwagen- und Kanal-TV-Einsätze auf Abwasseranlagen
Viersen · Offen · Frist 14.10.2026
Der Niersverband in Viersen beschafft Einsätze von Saug- und Spülwagen sowie Kanal-TV-Untersuchungen, also Kamerauntersuchungen von Kanälen, auf seinen abwassertechnischen Anlagen. Für die maximale Laufzeit von zwei Jahren sind höchstens 1.500 Vor-Ort-Stunden, 500 Entsorgungsfahrten, zwei Ausnahmefälle sowie acht Kanal-TV-Einsätze mit insgesamt 25 Stunden vorgesehen. Die Vereinbarung läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 und kann bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
48 % ähnlichKanalreinigung und Kanalinspektion
Offen · Frist 24.09.2026
Das Interkommunale Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel beschafft im Auftrag des Gemeindevorstands der Gemeinde Schöneck Leistungen zur Reinigung und Inspektion von Kanälen. Der Auftrag ist der Region DE7 zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 09:30 Uhr.
48 % ähnlichGewässer-, Deich- und Anlagenunterhaltung mit Holzungen, Schadensbeseitigung und Wegebau
06458 Hausneindorf (Harz) · Offen · Frist 14.10.2026
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vergibt einen Rahmenvertrag für Unterhaltungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Anlagen im Bereich Genthin Nord. Vorgesehen sind unter anderem jährlich etwa 200.000 m² Gewässerkrautung mit einem Krautschneidboot, 25.000 m² mit einem Bagger, Böschungsmahd, Gehölzarbeiten, die Beseitigung von Windbruch und Schäden sowie kleinere Erd- und Wegebauarbeiten. Der Vertrag läuft garantiert drei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden; der geschätzte Bruttowert beträgt 1.773.100 Euro, der Höchstwert 2.300.000 Euro, und Angebote sind bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
48 % ähnlichReinigung und Beräumung von Regenrückhalte- und Regenklärbecken 2026–2028
Halle (Saale) · Offen · Frist 29.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt die Reinigung und Beräumung von Regenrückhalte- und Regenklärbecken im Bereich Weißenberg und Dresden-Hellerau. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem das Abpumpen von etwa 13.400 m³ Überstandwasser, die Aufnahme und Entsorgung von rund 4.360 Tonnen Beräumgut, die Entnahme von etwa 6.600 m³ schwimmendem Schlamm, die Entfernung von Schilf sowie Wegebau. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgesehen; der geschätzte Auftragswert beträgt 2.393.510 Euro, Angebote können bis zum 29. September 2026 um 8:30 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichReinigung und Entschlammung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 2027/2028
Zella-Mehlis · Offen · Frist 15.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 45 – Region Südwest, beauftragt die Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern, das Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Inhalte und Materialien. Die Rahmenvereinbarung umfasst voraussichtlich etwa 50 Anlagen an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und Wartburgkreis; das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 584.453,42 Euro. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2027/2028 vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: KÖRNER Rohr & Umwelt GmbH
Zuschlagswert: 336.134,45 EUR · Vertragsschluss: 09.02.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
277 vergleichbare Verfahren, davon 171 mit erfasstem Zuschlag · 208 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 504.201,68 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 37 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
MAYER Kanalmanagement GmbH · Rüdersdorf
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Körner Rohr & Umwelt GmbH · Dresden
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG · Kempen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hammerer Kanalservice GmbH · Wackersdorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Ballweg · Göttingen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Aqua-Tool GmbH · Brandenburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Drekopf Entsorgung & Kanalservice · Krefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kanaltechnik Hanke GmbH · Duisburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kegel Städte- und Kanalreinigung e. Kfm. · Arnstein OT Arnstedt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Brandenburg, nach Vertragsende sortiert.
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen in Luckenwalde
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus · Cottbus
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2029
Auftragnehmer: Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG
Vertragsschluss: 09.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungssystemen
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus · Cottbus
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2029
Auftragnehmer: Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG
Vertragsschluss: 09.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen in Ludwigsfelde
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus · Cottbus
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2029
Auftragnehmer: Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG
Vertragsschluss: 09.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus · Cottbus
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2029
Auftragnehmer: Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG
Vertragsschluss: 14.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Reinigung von Regenwasserbehandlungsanlagen in Schwarzheide
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus · Hoppegarten
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2029
Auftragnehmer: Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG
Vertragsschluss: 14.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Oberhavel
16515 · Oranienburg
vergabestelle@oberhavel.de+49 3301601-350024 erfasste Verfahren, davon 17 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenLeitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@oberhavel.de+49 3301601-3500
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Die Vorsitzende
vergabekammer@mwae.brandenburg.de+49 000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:05 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 24.11.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:35 (Europe/Berlin)
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