Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Köse-Bau GmbH

Auftragswert

€62k

Zuschlag am

1. Juni 2026

TED·378952-2026

Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Flörsheim-Wicker

Hessen
Flörsheim am Main, Germany·Veröffentlicht 3. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungTrockenbauOeffentliche AusschreibungBauleistungenFeuerwehrHandwerk
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Flörsheim am Main schreibt die Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Wicker aus. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk im Rahmen des Gesamtbauvorhabens. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Flörsheim-Wicker. Gewerk Trockenbau

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Flörsheim am Main sucht einen Fachbetrieb für die Ausführung der Trockenbauarbeiten beim Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Wicker. Das Projekt umfasst die typischen Innenausbauleistungen im Trockenbau, die für ein solches öffentliches Gebäude erforderlich sind. Da der Auftrag nur dieses eine Gewerk betrifft, ist er besonders für spezialisierte Handwerksbetriebe aus der Region oder dem Trockenbau-Sektor interessant. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Feuerwehrgerätehaus Wicker in 65439 Flörsheim am Main, Gewerk Trockenbau

Gewerk Trockenbaubauarbeiten. Weitere Beschreibungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 45324000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Köse-Bau GmbH · €62k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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