TED·399409-2026·Schließt in 33 Tagen

Trinkwassermonitoring für die Ortsumfahrung Kauerndorf (B 289)

Staatliches Bauamt BayreuthBayreuth, GermanyVeröffentlicht 11. Juni 2026
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Bayreuth schreibt Leistungen für das Trinkwassermonitoring im Rahmen des Projekts B 289 Ortsumfahrung Kauerndorf aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 13. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

B 289 Ortsumfahrung Kauerndorf

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Bayreuth sucht einen Dienstleister für das Trinkwassermonitoring im Zuge des Neubaus der Ortsumfahrung Kauerndorf (Bundesstraße 289). Dabei wird die Qualität und Beschaffenheit des Trinkwassers im Umfeld der Baumaßnahme überwacht, um sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten entstehen. Es handelt sich um eine spezialisierte ingenieurtechnische Dienstleistung, die für den Umweltschutz und die Einhaltung gesetzlicher Auflagen bei großen Infrastrukturprojekten notwendig ist. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und ihre Eignung nachweisen.

IngenieurleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenTrinkwassermonitoringIngenieurleistungenInfrastrukturprojektUmweltschutzBauueberwachungOeffentliche Auftraggeber
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000026DE Trinkwassermonitoring Teil 3

B 289 Ortsumfahrung Kauerndorf

CPV 71300000Frist 13. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link