Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Bietergemeinschaft Bachl - Wundsam

Auftragswert

€797k

Zuschlag am

27. Juli 2026

TED·522956-2026

Entwässerungs- und Tiefbauarbeiten für das Trennsystem in Jahrdorf, Hauzenberg

Bayern
Hauzenberg, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungTiefbauEntwaesserungKanalbauOeffentliche InfrastrukturBauleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Hauzenberg schreibt Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten für das Trennsystem im Ortsteil Jahrdorf (Bauabschnitt 2.1) aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Wert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Entwässerungsarbeiten, Tiefbauarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Hauzenberg plant die Erneuerung des Entwässerungssystems im Ortsteil Jahrdorf. Im Rahmen des zweiten Bauabschnitts werden umfangreiche Tiefbauarbeiten durchgeführt, um das bestehende Kanalnetz auf ein modernes Trennsystem umzustellen. Bei einem Trennsystem werden Regenwasser und Schmutzwasser in getrennten Leitungen abgeführt, was eine wichtige Maßnahme für den Umweltschutz und die Entlastung der Kläranlagen darstellt. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Tiefbauunternehmen, die Erfahrung mit kommunalen Infrastrukturprojekten haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Trennsystem Jahrdorf Hauzenberg, BA 2.1

Entwässerungsarbeiten, Tiefbauarbeiten

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Bietergemeinschaft Bachl - Wundsam · €797k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero