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Treasury Management System (TMS)

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbHBerlin, GermanyVeröffentlicht 29. Apr. 2026
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Mai 2026
0 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH schreibt ein Treasury Management System (TMS) aus. Ziel ist die Vereinfachung der bestehenden Treasury-IT-Infrastruktur, die veränderte Marktgegebenheiten nicht mehr vollständig abbildet und die gestiegenen Anforderungen an das Risikomanagement zur Steuerung von Finanzrisiken nicht mehr erfüllt. Die Vertragslaufzeit beträgt 1800 Tage (ca. 5 Jahre).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mit diesem Verfahren sucht die berlinovo ein Treasury Management System (TMS). Die bestehende Treasury-IT-Infrastruktur soll vereinfacht werden, da diese zum einen die sich veränderten Marktgegebenheiten nicht vollumfänglich abbildet und die Anforderungen an das Risikomanagement hinsichtlich der Steuerung von Finanzrisiken im Treasury durch die strategische Weiterentwicklung der berlinovo gestiegen sind.

VergabeHero-Einschätzung

Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, eine Immobiliengesellschaft des Landes Berlin, beschafft ein Treasury Management System (TMS) — eine Software zur Steuerung von Cashflow, Liquidität und Finanzrisiken im Unternehmen. Die bestehende Treasury-IT-Infrastruktur soll abgelöst werden, da sie die aktuellen Marktanforderungen nicht mehr vollständig abbildet und die Anforderungen an das Risikomanagement durch die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens gestiegen sind. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und umfasst sowohl die Implementierung als auch den laufenden Betrieb. Bewerber müssen unter anderem eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden nachweisen.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personen-/Sachschäden mind. 1.000.000 EUR, Vermögensschäden mind. 250.000 EUR)
  • Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
  • Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzliche Verfahren
  • Keine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
  • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Verurteilung aus den in § 123 GWB genannten Gründen
  • Einhaltung der Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: o für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme mind. 1.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr o für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 250.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland. vgl. § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Treasury Management System

Mit diesem Verfahren sucht die berlinovo ein Treasury Management System (TMS). Die bestehende Treasury-IT-Infrastruktur soll vereinfacht werden, da diese zum einen die sich veränderten Marktgegebenheiten nicht vollumfänglich abbildet und die Anforderungen an das Risikomanagement hinsichtlich der Steuerung von Finanzrisiken im Treasury durch die strategische Weiterentwicklung der berlinovo gestiegen sind.

CPV 666000001800 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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