Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Andreas Eirich
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
16. Juni 2026
Rahmenvereinbarungen zur Trassenpflege an Erdgashochdruckfernleitungen
Was wird ausgeschrieben
Die GASCADE Gastransport GmbH und die NEL Gastransport GmbH schreiben Rahmenverträge für die Trassenpflege an verschiedenen Erdgashochdruckfernleitungen aus. Der Auftrag ist in zehn Lose unterteilt, die sich auf die Instandhaltung von Absperrstationen und zugehörigen Flächen wie Wiesen, Schotterflächen und Gehölzpflanzungen beziehen. Die Leistungen umfassen Freihaltungs- und Pflegearbeiten entlang der Leitungen NEL, OPAL, EUGAL, JAGAL und STEGAL.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Beschaffung sind Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Rahmenver-tragspartner über die Trassenpflege an den Erdgashochdruckfernleitungen NEL, OPAL, EUGAL, JAGAL und STEGAL in zehn (10) Losen. Betreiber bzw. Eigentümer der Erdgashochdruckfernleitungen OPAL, EUGAL, JAGAL, STEGAL ist die GASCADE Gastransport GmbH. Betreiber bzw. Eigentümer der Erdgashochdruckfernleitung NEL ist die NEL Gas-transport GmbH. Auftraggeber in den Losen 1 - 8 ist die GASCADE Gastransport GmbH. Auftraggeber in den Losen 9 und 10 ist die NEL Gastransport GmbH.
Die GASCADE Gastransport GmbH und die NEL Gastransport GmbH suchen Partner für die regelmäßige Pflege ihrer Erdgashochdruckleitungen. Der Auftrag umfasst zehn Lose, bei denen es primär um die Instandhaltung von Erdgasabsperrstationen geht. Dazu gehören Arbeiten wie das Mähen von Rasenflächen, die Pflege von Gehölzen sowie die Instandhaltung von Zufahrten und Schotterflächen an den Anlagen. Da die Arbeiten in zehn Lose aufgeteilt sind, können sich spezialisierte Unternehmen für einzelne Streckenabschnitte oder Anlagengruppen bewerben. Die Rahmenverträge sichern eine langfristige Zusammenarbeit bei der Instandhaltung der kritischen Infrastruktur.
Aufteilung in Lose
10 LoteVon der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Andreas Eirich