Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Merkle Transport & Logistik GmbH

Auftragswert

€928k

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·462451-2026

Transport von Klärschlamm für die Klärwerke Möhringen, Plieningen und Ditzingen

EntsorgungsdienstleistungenTransportwesenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungLogistikOeffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftTransportdienstleistungen
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt den Transport von Klärschlamm für drei verschiedene Klärwerksstandorte aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt und hat eine Laufzeit von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

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Klärschlammtransport

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Stuttgart sucht einen Dienstleister für den Transport von Klärschlamm zwischen den Klärwerken in Möhringen, Plieningen und Ditzingen. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt, wobei jedes Los einem der genannten Standorte entspricht. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, also rund vier Jahre. Da die Vergabe rein über den Preis entschieden wird, ist ein effizientes Logistikkonzept für die Bieter entscheidend.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Klärwerk Möhringen

Siehe Vergabeunterlagen

CPV 905137001440 Tage Laufzeit
LOT-0002Klärwerk Plieningen

Siehe Vergabeunterlagen

CPV 905137001440 Tage Laufzeit
LOT-0003Klärwerk Ditzingen

Siehe Vergabeunterlagen

CPV 905137001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Merkle Transport & Logistik GmbH · €928k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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