Transport von Abwasserproben zu LGL-Untersuchungsstandorten
Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vergibt den Transport von Abwasserproben aus verschiedenen Standorten in Bayern zu zwei Untersuchungsstandorten des LGL (Oberschleißheim und Erlangen). Die Proben werden im Rahmen des Abwassermonitorings zur Überwachung akuter respiratorischer Erreger (z. B. SARS-CoV-2) entnommen. Es handelt sich um eine regelmäßige Transportdienstleistung innerhalb Bayerns. Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit und führt unter anderem ein Abwassermonitoring im Rahmen der Überwachung akuter respiratorischer Erreger (z.B. SARS-CoV2) durch. Hierbei werden regelmäßig Abwasserproben an verschiedenen Standorten in Bayern entnommen und sollen an die Untersuchungsstandorte des LGL gesendet werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der regelmäßige Transport von an bayernweiten Standorten (Abholorte) entnommenen Abwasserproben zu zwei Untersuchungsstandorten des LGL (Oberschleißheim und Erlangen).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), benötigt einen Dienstleister für den regelmäßigen Transport von Abwasserproben. Die Proben werden an verschiedenen Standorten in ganz Bayern entnommen und müssen zu den zwei LGL-Laboren in Oberschleißheim und Erlangen gebracht werden. Hintergrund ist das bayerische Abwassermonitoring zur Überwachung von Atemwegserregern wie SARS-CoV-2 — ein wichtiges Instrument der öffentlichen Gesundheitsüberwachung. Die Vergabe erfolgt als einzelnes Los, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Bieter müssen die Eignungskriterien nach GWB, VgV und VOB/A nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Eignung nach § 57 VgV (Vertragsverordnungsgesetz)
- Eignung nach § 16 VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Beachtung der Hinweise in den Vergabeunterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV
- Nachweis gemäß § 51 Abs. 2 SektVO (Sektorenverordnung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit und führt unter anderem ein Abwassermonitoring im Rahmen der Überwachung akuter respiratorischer Erreger (z.B. SARS-CoV2) durch. Hierbei werden regelmäßig Abwasserproben an verschiedenen Standorten in Bayern entnommen und sollen an die Untersuchungsstandorte des LGL gesendet werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der regelmäßige Transport von an bayernweiten Standorten (Abholorte) entnommenen Abwasserproben zu zwei Untersuchungsstandorten des LGL (Oberschleißheim und Erlangen).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung