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Transport und Verwertung von Grünabfällen in Pößneck

Thüringen
Pößneck, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungGruenabfallAbfallwirtschaftLogistikOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) schreibt den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von Grünabfällen vom Wertstoffhof in Pößneck aus. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung geeigneter Transportmittel und Container sowie für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die auf dem Wertstoffhof Pößneck angenommenen Grünabfälle sind durch den Auftragnehmer zu der von ihm vorgesehenen Verwertungsanlage zu transportieren. Für den Transport hat der Auftragnehmer geeignete Transportfahrzeuge zu verwenden und geeignete Container einzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle ist sicherzustellen. Alle notwendigen Genehmigungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla sucht einen Dienstleister für den Abtransport und die fachgerechte Verwertung von Grünabfällen, die am Wertstoffhof in Pößneck anfallen. Der Auftragnehmer muss die passenden Fahrzeuge und Container bereitstellen und sicherstellen, dass die Abfälle ordnungsgemäß verwertet werden. Zudem müssen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen bereits mit dem Angebot vorgelegt werden. Es handelt sich um eine klassische Entsorgungsdienstleistung für einen kommunalen Zweckverband.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Vorlage aller notwendigen Genehmigungen für Transport und Verwertung mit dem Angebot
  • Einhaltung der Erklärungen zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2 VgV Bieter auffordern, fehlende, unvoll- ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigen- erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leis- tungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese sind dann nach § 56 Abs. 4 VgV bis zum Ablauf einer von ihr festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten, Frist vorzulegen. Die Vergabestelle wendet diese Bestimmung entsprechend an beim Fehlen von Er- klärungen zum ThürVgG nach Ziffern 4.2 und 4.3 dieser Bewerbungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass nach § 56 Abs. 3 VgV die Nachforderung von leistungsbe- zogenen Unterlagen ausgeschlossen ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Transport und ordnungsgemäße Verwertung von Grünabfällen aus privaten Haushalten des ZASO vom Wertstoffhofam Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck

Die auf dem Wertstoffhof Pößneck angenommenen Grünabfälle sind durch den Auftragnehmer zu der von ihm vorgesehenen Verwertungsanlage zu transportieren. Für den Transport hat der Auftragnehmer geeignete Transportfahrzeuge zu verwenden und geeignete Container einzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle ist sicherzustellen. Alle notwendigen Genehmigungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen.

CPV 90511000, 90513000Frist 21. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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