Beratungsleistungen zur SAP HCM S/4HANA Transformation
Was wird ausgeschrieben
Das Essener Systemhaus sucht einen Dienstleister für die Zusammenführung zweier SAP-HR-Systeme und die anschließende Migration auf SAP HCM S/4HANA. Der Auftrag wird als Abrufkontingent mit einer Abnahmeverpflichtung sowie weiteren Optionspaketen vergeben. Das Projekt zielt auf die Modernisierung der Personalwirtschafts-IT der Stadt Essen ab.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Essener Systemhaus (ESH), als eigenbetriebsähnliche Einrichtung und IT-Dienstleister der kreisfreien Stadt Essen, beabsichtigt die Beschaffung von Beraterleistungen für die Zusammenführung von zwei SAP-HR-Systemen (ERP) und anschließende Transformation nach SAP HCM S/4HANA (H4S4) durch ein offenes Verfahren.
Das Essener Systemhaus, der IT-Dienstleister der Stadt Essen, plant die Zusammenführung zweier bestehender SAP-Personalverwaltungssysteme und deren Umstellung auf die moderne SAP-Software S/4HANA. Hierfür werden externe Berater gesucht, die das Projekt fachlich begleiten und umsetzen. Die Beauftragung erfolgt über ein sogenanntes Abrufkontingent, bei dem eine feste Abnahmemenge vereinbart wird, ergänzt durch flexible Optionspakete für zusätzliche Leistungen. Dies ist ein komplexes IT-Projekt, das tiefgreifende Kenntnisse in SAP-HR-Prozessen und Migrationsstrategien erfordert.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und §123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 4 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, Bietende gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss der Bietenden vom weiteren Vergabeverfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotBeschafft werden soll ein Abrufkontingent zu den o.g. Leistungen mit einer Abnahmeverpflichtung und mehreren Optionspaketen.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung