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Transformationsplanung zur Nutzung von Abwärme für die Stadtwerke Schwerin

Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenEnergieberatungEnergieversorgungÖffentliche VerwaltungFernwaermeEnergiewendeAbwaermeTransformationsplanungStadtwerkeFachgutachten
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Schwerin GmbH beauftragen die Erstellung eines Fachgutachtens zur Nutzbarmachung lokaler Abwärmepotenziale. Das Projekt ist Teil der Transformationsplanung gemäß der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Modul 1. Ziel ist die Integration dieser Potenziale in das bestehende Fernwärmenetz der Stadt Schwerin.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Transformationsplanung BEW Modul 1 der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Los 2: Nutzung von Abwärme

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Schwerin suchen einen Dienstleister für die Erstellung eines Fachgutachtens, das untersucht, wie lokale Abwärmequellen in das städtische Fernwärmenetz eingebunden werden können. Dieses Gutachten ist ein notwendiger Bestandteil der Transformationsplanung, die durch das Bundesprogramm 'Bundesförderung für effiziente Wärmenetze' (BEW) unterstützt wird. Der Auftragnehmer soll dabei helfen, die Machbarkeit der Wärmenutzung technisch und wirtschaftlich zu bewerten, um die Wärmeversorgung in Schwerin nachhaltiger zu gestalten. Es handelt sich um eine spezialisierte Beratungsleistung im Bereich der Energiewirtschaft.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Vollständige Einreichung der Unterlagen gemäß Bewertungsmatrix
  • Einhaltung der Förderrichtlinien der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Unvollständige Eignungsnachweise werden nicht nachgefordert. Die Unterlagen gemäß Bewertungsmatrix sind zwingend abzugeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Transformationsplanung BEW Modul 1 für die Stadtwerke Schwerin" Teilleistung Los 2: Nutzung von Abwärme für die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)

Die Stadtwerke Schwerin betreiben ein Fernwärmenetz mit gleitender Vorlauftemperatur zur Versorgung von Haushalts- und Gewerbekunden in Schwerin. Die zu vergebene Leistung umfasst die Erstellung eines förderrichtlinienkonformen Fachgutachtens zur Nutzbarmachung lokaler Abwärmepotenziale für den Standort Schwerin als Baustein des Transformationsplanes der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1. Dazu sind durch den Auftragnehmer die beim Auftraggeber vorhandenen Analysen und Ausarbeitungen aufzubereiten und mit weiteren Datenquellen, Fachinformationen und Erfahrungswerten zu verschneiden, Berechnungen durchzuführen und in ein schlüssiges Gesamtkonzept zu integrieren. Das Fachgutachten wird zusammen mit anderen Gutachten durch den Auftraggeber nach einer Energiesystemanalyse zum finalen Transformationsplan zusammengeführt. Für die im Rahmen der Konzeption entwickelten Varianten sind die erforderlichen elektrischen Anschlussleistungen zu bestimmen und die standortspezifisch verfügbaren Netzanschluss-möglichkeiten auf der erforderlichen Netzspannungsebene zu prüfen. Ein ggf. erforderlicher Ertüchtigungsbedarf bei vorhandener elektrischer Versorgungsstruktur bzw. der Aufwand für den Netzanschluss sind gesondert technisch zu beschreiben und kostenseitig zu schätzen und in der Grobkostenschätzung zu berücksichtigen. Der Aufwand für den Netzanschluss elektrischer Großverbraucher sowie der Aufwand für die Anbindung an das bestehende Fernwärmenetz ist bei der Standortwahl optimierend zu berücksichtigen.

CPV 71000000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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