Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€141k

Zuschlag am

2. Apr. 2024

TED·401005-2026

Tragwerksplanung und Bauphysik für den Neubau einer Grundschule und eines Bürgerzentrums in Arnsberg

Nordrhein-Westfalen
Arnsberg, Germany·Veröffentlicht 11. Juni 2026
PlanungsleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenTragwerksplanungBauphysikOeffentliche VerwaltungHochbauIngenieurleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Arnsberg schreibt Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik für zwei Neubauprojekte aus: eine Grundschule am Standort Zum Osterfeld und ein Bürgerzentrum an der Dinscheder Straße. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Bereich der Gebäudeplanung. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Tragwerksplanung und Bauphysik

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Arnsberg sucht für zwei kommunale Bauvorhaben – eine Grundschule und ein Bürgerzentrum – externe Unterstützung bei der Tragwerksplanung und der Bauphysik. Diese Leistungen sind essenziell, um die statische Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten und die energetischen sowie schallschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen. Da es sich um zwei öffentliche Gebäude handelt, ist eine fundierte Planung für die langfristige Nutzung durch die Bürger und Schüler entscheidend. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung der Neubauprojekte in Arnsberg.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau einer Grundschule (GS), Zum Osterfeld 1, 59823 Arnsberg, und eines Bürgerzentrums (BZ), Dinscheder Straße 2, 59823 Arnsberg

Tragwerksplanung und Bauphysik

CPV 71240000, 71327000, 71314310
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Apr. 2024
    Zuschlag erteilt
    €141k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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