Tragwerksplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in München-Allach
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 2-6 nach HOAI) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Allach aus. Das Projekt umfasst ca. 900 m² Nutzfläche auf einem 3.000 m² großen Grundstück unter Berücksichtigung von Denkmalschutz und laufendem Betrieb. Die Beauftragung erfolgt für ein anspruchsvolles Bauvorhaben mit komplexen städtebaulichen Rahmenbedingungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51, für den Neubau Gerätehaus der FF Allach. Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer in einem genehmigten Raumprogramm geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1,2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).
Die Landeshauptstadt München sucht ein Ingenieurbüro für die Tragwerksplanung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Allach. Das Projekt ist anspruchsvoll, da der Neubau auf einem beengten Grundstück bei laufendem Betrieb der bestehenden Feuerwehrwache realisiert werden muss. Zu den besonderen Herausforderungen zählen der Erhalt eines schützenswerten Baumbestands, eine denkmalgeschützte Sonnenuhr an der Fassade sowie die Einhaltung strenger Lärmschutz- und Sicherheitsvorgaben. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 2 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Erklärung zur Interessenkonfliktfreiheit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotTragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51, für den Neubau Gerätehaus der FF Allach Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer in einem genehmigten Raumprogramm geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1,2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality55%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- price45%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung