Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Beuthener Straße in Hannover

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt die Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Beuthener Straße aus. Das Projekt umfasst eine Bruttogrundfläche von rund 6.360 m² und beinhaltet den Wiederaufbau nach einem Brand sowie die Errichtung einer neuen Einfeld-Sporthalle. Die Leistungen umfassen die Fortführung der Planung ab Leistungsphase 3 gemäß HOAI 2021.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 40 Mio. brutto geschätzt (KG 200 bis 700). Die Tragwerksplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Tragwerksplanungsbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden.
Die Landeshauptstadt Hannover sucht ein Ingenieurbüro für die Tragwerksplanung zur Sanierung und Erweiterung der Grundschule Beuthener Straße. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde nach einem Brand teilweise zerstört und wird nun grundlegend saniert sowie um eine Aula, Sanitärbereiche, Ganztagsräume und eine Einfeld-Sporthalle ergänzt. Da die Schule während der Bauzeit ausgelagert ist, kann das Projekt in einem einzigen Bauabschnitt realisiert werden. Die bisherige Planung bis zur Leistungsphase 2 liegt bereits vor und soll nun fortgeführt werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Bauvorhaben beträgt etwa 40 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Einhaltung der §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB sowie die §§ 42 Abs.1 und 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 40 Mio. brutto geschätzt (KG 200 bis 700). Die Tragwerksplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Tragwerksplanungsbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung