Tragwerksplanung für die Sanierung der Pestalozzi-Schule in Gerlingen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gerlingen schreibt Leistungen der Tragwerksplanung für die umfassende Sanierung der Pestalozzi-Schule aus. Das Projekt umfasst die energetische und brandschutztechnische Ertüchtigung sowie die Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung im Bestand. Es handelt sich um eine Sanierung ohne An- oder Neubau.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.
Die Stadt Gerlingen plant die Sanierung der Pestalozzi-Schule, um das Gebäude aus den 1940er- und 1950er-Jahren energetisch und brandschutztechnisch auf den neuesten Stand zu bringen. Neben der Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung, wie Sanitär- und Elektroanlagen, soll die Schule zu einer modernen Ganztagsschule umgestaltet werden. Da das Projekt ausschließlich im Bestand erfolgt, ist eine präzise Tragwerksplanung erforderlich, um die strukturellen Eingriffe sicher umzusetzen. Interessierte Planungsbüros müssen ihre fachliche Eignung sowie Erfahrungen in der Projektleitung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung des Mindestlohns
- Einhaltung von Sozialstandards
- Einhaltung von EU-Sanktionen gegen Russland
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende Mindestanforderung müssen ausnahmslos erfüllt und per Eigenerklärung nachgewiesen werden. Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese nicht erfüllen, wird er/ sie vom Verfahren ausgeschlossen: ...Erklärung wirtschaftliche Verknüpfung ...Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB ...Einhaltung Mindestlohn ...Einhaltung Sozialstandards ...Einhaltung EU-Sanktionen Russland Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Die Gebäude aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality
1.1 Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung anhand persönlicher Referenzen (15%) 1.2 Ablauforganisation/ Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams (10%) 1.3 Örtliche Präsenz in Planungsphase (10%)
- quality
Mit der Beantwortung der von der Auftraggeberin aufgeführten, konkreten Fragen zur Planungsaufgabe bzw. zum Bauvorhaben stellt der Bieter/ die Bietergemeinschaft seine/ihre fachlich inhaltliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe dar und in inwiefern von ihm/ihr eine qualitätvolle Ausführung erwartet werden kann: a) Bestandsertüchtigung & Lastreserven (15%) b) Risiko-Identifikation (15%) c) Hangsicherung & Baugrundrisiko (15%)
- price
Basis der Honorarbewertung ist der Kostenrahmen der Baukosten. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Hinweis: Es werden vorläufig anrechenbare Kosten (netto) der Berechnung des Honorarangebots zugrunde gelegt. Die Angabe dient dazu, für alle Honorarangebote eine gleiche Bemessungsgrundlage herzustellen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt später nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI. Die genannten anrechenbaren Kosten werden also nicht für das Vertragsverhältnis festgeschrieben.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung