Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: WETZEL & VON SEHT Beratende Ingenieure Part. mbB

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

18. Mai 2026

TED·384481-2026

Tragwerksplanung für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes am Campus Lehrte

TT
Bayreuth, Germany·Veröffentlicht 4. Juni 2026
IngenieurleistungenEnergieÖffentliche VersorgungTragwerksplanungIngenieurleistungenNeubauInfrastrukturCampus Entwicklung
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die TenneT TSO GmbH hat die Tragwerksplanung für ein neues Multifunktionsgebäude am Standort Lehrte ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die statische Fachplanung für den Neubau sowie optional weitere Gebäude auf dem Campus. Die Vertragslaufzeit ist auf 1.825 Tage, also fünf Jahre, ausgelegt.

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Ergebnisbekanntmachung, Ausschreibung ist abgeschlossen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH hat einen Auftrag für die Tragwerksplanung vergeben, die für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes am Campus in Lehrte benötigt wird. Dabei geht es um die statische Berechnung und Konstruktion des Gebäudes, wobei die Option besteht, weitere Gebäude auf dem Gelände in die Planung einzubeziehen. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es sich um eine Ergebnisbekanntmachung handelt, ist das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Tragwerksplanung für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes und optional weiterer Gebäude am Campus Lehrte
€0k

Ergebnisbekanntmachung, Ausschreibung ist abgeschlossen.

CPV 71327000, 71000000, 71300000, 71320000, 71322000, 713564001825 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an WETZEL & VON SEHT Beratende Ingenieure Part. mbB · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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