TED·542233-2026·Schließt in 35 Tagen

Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Klausenberg-Grundschule mit Ortsverwaltung

IngenieurleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenTragwerksplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungHoai LeistungenIngenieurleistungen
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Worms schreibt die Tragwerksplanungsleistungen für den Abbruch und Ersatzneubau der Klausenberg-Grundschule inklusive einer integrierten Ortsverwaltung aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI 2021 und wird in zwei Stufen beauftragt. Die Vertragslaufzeit beträgt etwa 1440 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Klausenberg-Grundschule Abbruch und Ersatzneubau mit Integration Ortsverwaltung - Tragwerksplanung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Worms sucht einen Tragwerksplaner für den Neubau der Klausenberg-Grundschule, in den auch eine Ortsverwaltung integriert wird. Die Aufgabe umfasst die statische Fachplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6, wobei die Beauftragung in zwei Stufen erfolgt: Zunächst werden die Phasen 1 bis 4 vergeben, später folgen die Phasen 5 und 6. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von rund vier Jahren. Die Vergabe erfolgt nach einer Kombination aus Qualitätskriterien, wie der Qualifikation des Personals und Präsentationen, sowie dem Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Klausenbergschule Abbruch und Ersatzneubau Grundschule mit Integration Ortsverwaltung - Tragwerksplanung)

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Ausschluss von vergaberechtlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung der Projekt- und Bauleitung
  • Schriftliche Erklärung zur örtlichen Präsenz während der Leistungserbringung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nach VgV / §§ 123, 124 GWB Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. der Vorgaben nach § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Klausenbergschule Abbruch und Ersatzneubau Grundschule mit Integration Ortsverwaltung - Tragwerksplanung

Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 52 in Verbindung mit Anlage 14 - HOAI -Leistungsbild Tragwerksplanung: Ersatzneubau Klausenbergschule: Leistungsphasen 1-6 (HOAI 2021) Aufgrund der Fördermodalitäten und der Haushaltslage der Stadt Worms ist eine Stufenbeauftragung zwingend erforderlich, es wird deshalb in 2 Stufen beauftragt. 1. Vertragsstufe: LPH 1-4 2. Vertragsstufe: LPH 5-6 Hinweis: Während des Vergabeverfahrens müssen gemäß der Vorgaben aus der VgV jeweils die maximalen Honorarsummen incl. aller Stufen / Optionen angefragt werden. In den Vertragsmustern werden die jeweiligen Stufen und deren Abrufmodalitäten ergänzend zu dieser VgV-Verfahrensunterlage ge-nauer geregelt.

CPV 713200001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • quality

    Inhalte der Präsentation

    40%
  • quality

    Erläuterung v. Konzeptideen

    5%
  • quality

    Qualifikation u. Berufs-, Projekterfahrung der Personen, bzw. techn. Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen, insbes. der Projektleitung u. der vorgesehenen Bauleitung.

    20%
  • quality

    Schriftl. Erklärung zur örtlichen Präsenz während der Dienstleistungserbringung

    10%
  • price

    Gesamthonorar inkl. Nebenkosten

    25%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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