Tragwerksplanung für ein Erschließungsbauwerk am Lion-Feuchtwanger-Gymnasium
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für ein neues Erschließungsbauwerk aus. Das Bauwerk dient als Stahlbeton-Plattform für eine wiederaufzubauende Schulcontaineranlage am Lion-Feuchtwanger-Gymnasium. Die Leistungsphasen 1 bis 6 sind zu erbringen.
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Leistungen der Tragwerksplanung Gebäude gemäß §51 HOAI für den Neubau eines Erschließungsbauwerks Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid von Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus folgender Maßnahme: Erschließungsbauwerk, Neubau, Leistungsphasen 1-6 Das Erschließungsbauwerk besteht aus einer Stahlbeton-Plattform über Kfz-Stellplätzen (Lehrer*innenparkplatz und Stellplätze eines Cafes), einer Aufzugsanlage für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse, einer Treppe und/oder Rampe und einem Schacht für den Gebäudeanschluss. Die Aufzugsanlage war nicht Bestandteil des Vorbescheids. Die Kfz-Stellplätze müssen nach der Maßnahme weiterhin zur Verfügung stehen. Die Grundfläche der mit der Stahlbeton-Plattform überdeckten Fläche beträgt ca. 1.183,5 m² (52,39m x 22,59m). Das Erschließungsbauwerk ist kein Ingenieurbauwerk. Das Bauwerk dient als Fundament für eine Bestandsanlage (MRE) und ist somit integraler Bestandteil des gesamten Gebäudes. Es erfüllt eine essenzielle Funktion für die Erschließung des Gesamtanlage. Hinweis: Eine 3-geschossige MRE wird auf dem Erschließungsbauwerk wiederaufgestellt. Die MRE wird aktuell zwischengelagert. Die Standzeit auf der Zwischenlagerungsfläche ist bis Ende Juli 2027, ohne Verlängerungsoption befristet. Die MRE muss bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Standort an der Freiligrathstraße auf das Erschließungsbauwerk umgesetzt werden. Für den Abbau, Transport und die Wiedererrichtung mit Inbetriebnahme am Standort Freiligrathstraße ist ein Generalunternehmer bereits beauftragt. 3-geschossige Schulcontaineranlage (MRE) Container 47,99 x 18,19 m Geschossfläche (GF): 872,94 m² Bruttogeschossfläche (BGF): 2.618,82 m² Durch den Erweiterungsbau (Erschließungsbauwerk und MRE) entstehen keine Änderungen an den Bestandsgebäuden des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums.
Das Baureferat der Stadt München sucht ein Ingenieurbüro für die Tragwerksplanung eines neuen Erschließungsbauwerks. Dieses Bauwerk fungiert als Fundament und barrierefreier Zugang für eine dreigeschossige Schulcontaineranlage, die als Erweiterung für das Lion-Feuchtwanger-Gymnasium dient. Die Planung umfasst eine Stahlbeton-Plattform über bestehenden Kfz-Stellplätzen sowie die notwendige Aufzugsanlage und Treppen. Da die Containeranlage bis Juli 2027 bezugsfertig sein muss, ist eine zügige Planung erforderlich. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Erklärung zur Interessenkollisionsfreiheit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungen der Tragwerksplanung Gebäude gemäß §51 HOAI für den Neubau eines Erschließungsbauwerks Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid von Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus folgender Maßnahme: Erschließungsbauwerk, Neubau, Leistungsphasen 1-6 Das Erschließungsbauwerk besteht aus einer Stahlbeton-Plattform über Kfz-Stellplätzen (Lehrer*innenparkplatz und Stellplätze eines Cafes), einer Aufzugsanlage für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse, einer Treppe und/oder Rampe und einem Schacht für den Gebäudeanschluss. Die Aufzugsanlage war nicht Bestandteil des Vorbescheids. Die Kfz-Stellplätze müssen nach der Maßnahme weiterhin zur Verfügung stehen. Die Grundfläche der mit der Stahlbeton-Plattform überdeckten Fläche beträgt ca. 1.183,5 m² (52,39m x 22,59m). Das Erschließungsbauwerk ist kein Ingenieurbauwerk. Das Bauwerk dient als Fundament für eine Bestandsanlage (MRE) und ist somit integraler Bestandteil des gesamten Gebäudes. Es erfüllt eine essenzielle Funktion für die Erschließung des Gesamtanlage. Hinweis: Eine 3-geschossige MRE wird auf dem Erschließungsbauwerk wiederaufgestellt. Die MRE wird aktuell zwischengelagert. Die Standzeit auf der Zwischenlagerungsfläche ist bis Ende Juli 2027, ohne Verlängerungsoption befristet. Die MRE muss bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Standort an der Freiligrathstraße auf das Erschließungsbauwerk umgesetzt werden. Für den Abbau, Transport und die Wiedererrichtung mit Inbetriebnahme am Standort Freiligrathstraße ist ein Generalunternehmer bereits beauftragt. 3-geschossige Schulcontaineranlage (MRE) Container 47,99 x 18,19 m Geschossfläche (GF): 872,94 m² Bruttogeschossfläche (BGF): 2.618,82 m² Durch den Erweiterungsbau (Erschließungsbauwerk und MRE) entstehen keine Änderungen an den Bestandsgebäuden des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- price30%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung