TED·363502-2026

Einbau einer Schließanlage für die Toppler-Grundschule

Bayern
Rothenburg ob der Tauber, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
BauleistungenSicherheitstechnikÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchliessanlageSchlosserarbeitenOeffentliche VerwaltungSchulbauSicherheitstechnik
Auftragswert
~€35k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber schreibt Schlosserarbeiten für die Erweiterung der Toppler-Grundschule aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage einer Schließanlage zur Erweiterung des bestehenden Systems. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 29. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen der Erweiterung der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber werden Schlosserarbeiten - Einbau einer Schließanlage ausgeschrieben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber sucht einen Fachbetrieb für die Installation einer neuen Schließanlage im Zuge der Erweiterung der Toppler-Grundschule. Es handelt sich um eine klassische Schlosserarbeit, bei der das bestehende Schließsystem des Schulgebäudes erweitert werden soll. Der genaue Umfang der Arbeiten ist im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung detailliert aufgeführt. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, ist eine fachgerechte Ausführung nach den geltenden Sicherheitsstandards erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001TOP - Schließanlage

Der genaue Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Im Wesentlichen umfasst es die Erweiterung des bestehenden Schließsystems.

CPV 45330000, 44521110, 44521120Frist 29. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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