TED·351228-2026

Ausstattung der Toppler-Grundschule mit interaktiven Schultafeln

Bayern
Rothenburg ob der Tauber, Germany·Veröffentlicht 22. Mai 2026
IT-DienstleistungenBüro- und SchulausstattungÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulausstattungMedientechnikOeffentliche VerwaltungLieferauftragBildungswesen
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juni 2026
-20 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber schreibt die Lieferung und Montage von interaktiven Schultafeln für den Erweiterungsbau der Toppler-Grundschule aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für die technische Ausstattung von Unterrichtsräumen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 23. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Für den Erweiterungsbau der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber wird die Ausstattung mit interaktiven Schultafeln ausgeschrieben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber sucht einen Anbieter für die Ausstattung des Erweiterungsbaus der Toppler-Grundschule mit modernen, interaktiven Schultafeln. Der Auftrag umfasst dabei sowohl die Lieferung der Geräte als auch deren fachgerechte Montage vor Ort. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001TOP: Ausstattung: interaktive Schultafeln

Die Ausschreibung umfasst Lieferung und Montage.

CPV 39292000, 30231320Frist 23. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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