Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung der Kältetechnik und Eispiste im Eisstadion Deggendorf

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Deggendorf schreibt die Fachplanung für die energetische Sanierung der Kältetechnik und der Eispiste im Eisstadion aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI für eine neue Ammoniak-Kälteanlage sowie die bauliche Erneuerung der Eisfläche. Die Vergabe erfolgt stufenweise.
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Die Stadt Deggendorf plant die Modernisierung und energetische Sanierung des Eisstadions in Deggendorf. Die bestehende Kältetechnik soll erneuert werden, ebenso die Eispiste selbst. Vergeben werden hierfür Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 stufenweise in den Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Fachplaner ist hierbei auch für die bauliche Erneuerung der Eisfläche selbst verantwortlich. Als Besondere Leistungen werden vergeben die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional, sofern Fördermittel möglich und ggf. Ergänzungen beim Förderantrag nötig), die Bestandsaufnahme der Komponenten der bestehenden Kältetechnik sowie die Aufnahme der auszubauenden und wieder einzubauenden Flexbande.
Die Stadt Deggendorf plant die umfassende Modernisierung ihres Eisstadions und sucht hierfür einen Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung. Im Fokus steht die Erneuerung der Kältetechnik durch eine moderne Ammoniak-Anlage sowie die Sanierung der Eispiste selbst. Der beauftragte Planer begleitet das Projekt über die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI, was von der ersten Planung bis zur Bauüberwachung und Abnahme reicht. Zusätzlich sind Leistungen wie die Bestandsaufnahme und die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln vorgesehen. Das Projekt ist als stufenweise Beauftragung angelegt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zum Russland-Bezug des Unternehmens
- Einreichung der Referenzangaben ausschließlich über das vorgegebene Excel-Formular
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bei Einsatz anderer Unternehmen (ARGE-Partner oder Nachunternehmer) sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Deggendorf plant die Modernisierung und energetische Sanierung des Eisstadions in Deggendorf. Die bestehende Kältetechnik soll erneuert werden, ebenso die Eispiste selbst. Eine Machbarkeitsstudie hierfür wurde bereits erstellt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Unterschiedliche Kältetechniken wurden hierin verglichen. Es soll eine Direktkühlung mittels NH3-Anlage / Ammoniak-Anlage erfolgen. Diese Variante der Kälteerzeugung wurde bereits durch den Auftraggeber festgelegt. Zudem muss die Sanierung der Eispiste selbst erfolgen, die hierfür geltenden DIN-Normen müssen eingehalten werden. Der komplette Abbruch der Bestandpiste inklusive Unterbau ist notwendig, eine Neuerrichtung nach aktuellen Vorschriften muss erfolgen, wobei hierbei auch der Pistenumgangsbereich neu aufzubauen ist. Der Auftragnehmer ist auch für die Planung dieser Eispiste verantwortlich, der Leistungsumfang richtet sich hier ebenfalls nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, die Vergütung erfolgt über die Addition der anrechenbaren Kosten zu denen der Fachplanung TGA. Der Auftragnehmer ist - abweichend von der HOAI - Hauptverantwortlicher für die Leistungserbringung. Die im Jahr 2025 eingebaute Flexbande ist auszubauen, an einem geeigneten Ort zwischenzulagern und nach Fertigstellung der Eispiste wieder einzubauen. Bauliche Anpassungen an die Flexbande aufgrund eventueller Änderungen der Abmessungen der Eispiste können erforderlich werden. In der Machbarkeitsstudie wurden bereits zwei Varianten zur zeitlichen Umsetzung benannt. Die in den Anlagen zur Studie aufgelisteten Kostendarstellungen beziehen sich auf diese beiden zeitlichen Umsetzungsvarianten. Eine Festlegung auf eine zeitliche Variante (Umbau in einer verlängerten Saisonpause oder Sanierung auf 2 Jahre in den Saisonpausen) ist jedoch noch nicht erfolgt. Im weiteren Planungsverlauf ist der zeitliche Ablauf mit dem Auftraggeber nochmals konkret abzustimmen, Interimsmaßnahmen sollten vermieden werden. Die Kerneiszeit findet grundsätzlich vom 15.08. bis zum 31.03. jeden Jahres statt. Das Ende der Eiszeit ist jedoch abhängig vom Play-Off- Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft. Eine Bundesförderung ist gewünscht und wurde bereits beantragt, jedoch derzeit noch nicht bewilligt. Aufgrund etwaiger Fördermittel findet eine umfassende stufenweise Beauftragung statt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, weitere Vertragsstufen nicht abzurufen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Beauftragung, vss. im November 2026, zu beginnen. Ein konkreter Baubeginn ist derzeit für April 2028 angedacht, in Abhängigkeit der Förderzusage. Aufgrund der langen Lieferzeiten der technischen Geräte ist diesbezüglich jedoch eine Beauftragung der bauausführenden Firmen bereits im Herbst 2027 notwendig. Vergeben werden hierfür Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 stufenweise in den Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Fachplaner ist hierbei auch für die bauliche Erneuerung der Eisfläche selbst verantwortlich. Als Besondere Leistungen werden vergeben die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional, sofern Fördermittel möglich und ggf. Ergänzungen beim Förderantrag nötig), die Bestandsaufnahme der Komponenten der bestehenden Kältetechnik sowie die Aufnahme der auszubauenden und wieder einzubauenden Flexbande.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung