TED·300820-2026

Rahmenvertrag zur stofflichen Verwertung von Nassklärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen

Entsorgungsverband SaarSaarbrücken, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Entsorgungsverband Saar vergibt einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag zur landwirtschaftlichen Verwertung von stabilisiertem Nassklärschlamm aus Kläranlagen im Saarland. Die Leistung umfasst das fachgerechte Aufbringen des Schlamms auf Acker- und Grünland unter Einhaltung der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2026 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Das Open-House-Verfahren ermöglicht eine kontinuierliche Zulassung von Auftragnehmern während der gesamten Laufzeit.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschreibung: Hinweis: Die Einreichung der Zulassungsanträge ist an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de . Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Das Verbandsgebiet ist das Bundesland Saarland. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes. Bestandteil dieser Dienstleistung ist die stoffliche (landwirtschaftliche) Verwertung von stabilisiertem Nassschlamm von verschiedenen Kläranlagen im Saarland nach der „Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)“ und der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)“ in der zum Zeitpunkt der Ausbringung jeweils gültigen Fassung. Die stoffliche Verwertung des Nassklärschlamms muss als Auf- oder Einbringen auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Entsorgungsverband Saar sucht Unternehmen, die stabilisierten Nassklärschlamm aus saarländischen Kläranlagen fachgerecht auf landwirtschaftlichen Flächen ausbringen. Dabei handelt es sich um einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag, das heißt, mehrere Anbieter können parallel zugelassen werden, um die Schlammmengen aus verschiedenen Klärwerken zu verteilen. Die Leistung beginnt im Januar 2026 und läuft zunächst bis Ende 2026, mit der Möglichkeit zweier einjähriger Verlängerungen. Die Anbieter müssen nachweisen, dass sie die strengen Vorgaben der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung einhalten sowie über die nötigen Genehmigungen für Transport und Ausbringung verfügen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar, Open-House-Rahmenvertrag)

Abfall- und UmwelttechnikLandwirtschaftliche DienstleistungenÖffentliche DienstleistungenAbfallwirtschaftKommunale DaseinsvorsorgeLandwirtschaftKlaerschlammverwertungLandwirtschaftliche DungungAbfallbewirtschaftungRahmenvertragOeffentliche VerwaltungUmwelttechnik
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Konformität mit AbfKlärV und DüMV
  • Erfahrung in der landwirtschaftlichen Schlammausbringung
  • Eigene Genehmigungen für Abfalltransport und -verwertung
  • Umweltmanagementsystem oder vergleichbare Zertifizierung
  • Finanzielle und technische Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Titel: OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open- House-Verfahren

Optionen: Beschreibung der Optionen: Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung; die Vertragslaufzeit beginnt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 und verlängert sich zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 gekündigt wird. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag verlängert sich – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal um jeweils ein Jahr, zum sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 durch den EVS gekündigt wird.

CPV 90513900
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert