Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Fenstertechnik Weinfurtner GmbH

Auftragswert

€341k

Zuschlag am

28. Apr. 2025

TED·523679-2026

Tischlerarbeiten und Holz-Alu-Fenster für Neubau einer Kindertagesstätte

Bayern
Kumhausen, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungTischlerarbeitenFensterbauOeffentliche BauvorhabenKindertagesstaetteHandwerk
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Kumhausen schreibt Tischlerarbeiten sowie die Lieferung und Montage von Holz-Alu-Fenstern für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Frischküche aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los im Rahmen des Bauvorhabens. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Kindertagesstätte mit Frischküche

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Kumhausen sucht einen Handwerksbetrieb für den Einbau von Holz-Alu-Fenstern und allgemeine Tischlerarbeiten im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte. Das Gebäude wird zusätzlich mit einer Frischküche ausgestattet, was spezifische Anforderungen an die Tischlerarbeiten stellen kann. Der Auftrag wird als ein einzelnes Gewerk vergeben und allein über den günstigsten Preis entschieden. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im öffentlichen Bereich, bei dem handwerkliche Expertise im Fensterbau und Innenausbau gefragt ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau einer Kindertagestätte mit Frischküche

Tischlerarbeiten, Holz-Alu Fenster

CPV 45421000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Apr. 2025
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Fenstertechnik Weinfurtner GmbH · €341k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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