Tischlerarbeiten Küchenausstattung Neubau Kita Schwarzenholz
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Saarwellingen vergibt Tischlerarbeiten für die Küchenausstattung im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte im Ortsteil Schwarzenholz. Das Gesamtbauvorhaben umfasst den Teilabbruch der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule, die Sanierung des Untergeschosses und den Neubau einer eingeschossigen, barrierefreien Kita für 4 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk im offenen Verfahren.
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Tischlerarbeiten - Küchenausstattung;Neubau Kita Schwarzenholz Teilabruch der ehemaligen Grundschule Schwarzenholz
Die Gemeinde Saarwellingen im Saarland lässt eine neue Kindertagesstätte im Ortsteil Schwarzenholz bauen — als Ersatz für den bestehenden Kindergarten St. Elisabeth. Im Rahmen dieses Bauvorhabens werden jetzt Tischlerarbeiten für die Küchenausstattung ausgeschrieben. Die Kita wird barrierefrei geplant und bietet Platz für vier Kindergartengruppen und drei Krippengruppen. Der Auftrag ist Teil eines größeren Projekts, das auch den Teilabbruch der ehemaligen Grundschule und die Sanierung des Untergeschosses umfasst. Bewerber müssen die nationalen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nationale Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Erfüllung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Lage
- Keine Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Saarwellingen plant als Ersatzbaumaßnahme für den bestehenden Kindergarten St. Elisabeth, den Bau einer neuen KiTa im Ortsteil Schwarzenholz der Gemeinde Saarwellingen. Das Bauvorhaben umfasst den Rückbau der ehemaligen Astrid - Lindgren - Schule in der Ortsmitte, die Sanierung des Untergeschosses und den Neubau einer eingeschossigen KiTa, welche barrierefrei geplant ist. Die Einrichtung ist ausgelegt für 4 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen. Hier: Tischlerarbeiten - Küchenausstattung Näheres entnehmen Sie bitte aus dem LV.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung