TED·433423-2026·Schließt in 14 Tagen

Tischlerarbeiten für die Erweiterung des Schillergymnasiums

Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juli 2026
14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Münster schreibt Tischlerarbeiten für die Sanierung und Aufstockung des Schillergymnasiums (Standort Finkenstraße) aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Einbaumöbeln, Akustikpaneelen, Deckensegeln sowie Wandverkleidungen aus Dreischichtplatten. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Tischlerarbeiten für die Sanierung und Aufstockung eines Schulgebäudes, Einbaumöbel, Akustikpaneele, Deckensegel, Bekleidungen aus Dreischichtplatten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Münster sucht einen Handwerksbetrieb für Tischlerarbeiten im Rahmen der Erweiterung des Schillergymnasiums. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Montage von rund 115 Quadratmetern Wandverkleidungen, 105 Quadratmetern Wandabsorbern sowie 51 Akustikdeckensegeln und verschiedenen Einbaumöbeln. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Tischlereien, die Erfahrung mit hochwertigen Innenausbauten in öffentlichen Gebäuden haben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem günstigsten Preis.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenTischlerarbeitenInnenausbauSchulbauOeffentliche VerwaltungHandwerk
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Tischlerarbeiten - Erweiterung G8/G9 am Schillergymnasium, BT Finkenstraße

ca. 115 m2 Innenverkleidung 3-Schichtplatte ca. 70 m Alufensterbank Wandregale ca. 105 m2 Wandabsorber 51 St Akustikdeckensegel

CPV 45420000, 45421150Frist 9. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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