TED·417458-2026

Einführung eines neuen Finanzbuchhaltungs-Systems

Thüringen
Erfurt, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungAgrarwirtschaftFinanzbuchhaltungSoftware EinfuehrungDatenmigrationOeffentliche VerwaltungIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Juli 2026
-16 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Thüringer Landgesellschaft mbH schreibt die Einführung eines neuen Finanzbuchhaltungs-Systems aus. Der Auftrag umfasst die Implementierung der Software inklusive Datenmigration sowie die Durchführung von Schulungen für die Mitarbeiter. Die Vertragslaufzeit ist auf einen Betrieb von fünf Jahren ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Thüringer Landgesellschaft mbH - Einführung eines neuen Finanzbuchhaltungs-Systems

VergabeHero-Einschätzung

Die Thüringer Landgesellschaft mbH, ein Unternehmen zur Entwicklung ländlicher Räume in Thüringen, sucht einen Dienstleister für die Einführung einer neuen Finanzbuchhaltungs-Software. Das Projekt beinhaltet neben der technischen Implementierung auch die Übertragung bestehender Daten in das neue System sowie die Schulung des Personals. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 55 Prozent über die Gesamtkosten für einen fünfjährigen Betrieb und zu 45 Prozent über qualitative Kriterien wie Produktqualität, Service und die Expertise des Projektteams. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eignung gemäß § 57 VgG
  • Eignung gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§§ 123, 124 GWB / § 57 VgG gemäß § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Einführung eines neuen Finanzbuchhaltungs-Systems, einschließlich Datenmigration und Schulung

Die Thüringer Landgesellschaft wurde 1991 als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Freistaats Thüringen gegründet. Die Kernaufgabe des Unternehmens ist die nachhaltige Entwicklung der Agrarstruktur und der ländlichen Räume im Freistaat. Dabei erstrecken sich die Kompetenzen von der Unterstützung der Landwirtschaft über die Dorfentwicklung, Regionalentwicklung bis hin zur Bodenordnung, Wasserbau und Wasserwirtschaft. Mit vier Außenstellen in Erfurt (Zentrale), Meiningen, Neustadt/Orla und Sondershausen ist die Thüringer Landgesellschaft mbH in vier thüringischen Regionen präsent. Sie beschäftigt rund 150 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Leistungsumfang ist die Einführung eines neuen Finanzbuchhaltungs-Systems mit Datenmigration, Schnittstellenfähigkeit zu bereits bestehenden Systemen, Testsystem, Dokumentation und Schulung. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Einführung. Die Abdeckung der gesetzlich buchhalterischen Anforderungen und der individuellen Prozesse der Thüringer Landgesellschaft sowie die Verwendung allgemeiner Standards zur Prozessoptimierung. Auf Basis eines entsprechenden Testsystems und einer Dokumentation sind entsprechende Schulungssysteme und Schulungsunterlagen aufzusetzen. Im Rahmen eines Testkonzeptes soll der Ablauf und die Funktion beschrieben werden für die Qualitätssicherung und Übergabe des neuen Finanzbuchhaltungs-Systems. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des Pflichtenheftes (Bestandteil der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.

CPV 48443000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Bewertung des angebotenen Produkts

    18%
  • quality

    Projekt und Service

    18%
  • quality

    Projektteam

    9%
  • cost

    Wertungspreis - Gesamtkosten für 5 Jahre Betrieb

    55%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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