Prüfleistungen für Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken Saalfeld
Was wird ausgeschrieben
Die Ausschreibung umfasst Prüfleistungen zur Verwendung nationaler Fördermittel für den Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken am Standort Saalfeld. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.054.000 EUR bei einer Vertragslaufzeit von 1.980 Tagen (ca. 5,4 Jahre). Die Zuschlagsentscheidung erfolgt zu 100 % auf Basis des niedrigsten Preises (Honorarangebot).
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Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Prüfleistungen zur Verwendung von nationalen Fördermitteln für einen Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken am Standort Saalfeld. Siehe dazu die veröffentlichte Leistungsbeschreibung.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) vergibt Prüfleistungen für den Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ in Saalfeld. Konkret geht es um die Prüfung der Verwendung von nationalen Fördermitteln für dieses Bauprojekt im Gesundheitswesen. Der Auftrag hat ein Volumen von rund 1 Million Euro und eine Laufzeit von etwa 5,4 Jahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis — das günstigste Honorarangebot erhält den Zuschlag.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung für Prüfleistungen im Hochbau
- Erfahrung mit Fördermittelprüfung
- Referenzen für vergleichbare Prüfaufträge
- Qualifikation im Bereich Bauengineering
- Nachweis der fachlichen Eignung
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotBei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Prüfleistungen zur Verwendung von nationalen Fördermitteln für einen Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken am Standort Saalfeld. Siehe dazu die veröffentlichte Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis nach bewertetem Angebot - Honorarangebot Gewichtung: 100 % Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile: Bestandteil 1 - Gesamt-Pauschalhonorar der Leistungsstufen I bis III, inkl. Nebenkosten (netto) Bestandteil 2 - Honorarpauschalen für die Bedarfspositionen zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 03/2031 bis 02/2033 Bestandteil 3 - Honorarpauschale für die Bedarfsposition zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 03/2033 bis 02/2034 Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00 Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert