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Thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen aus Abwasserbehandlungsanlagen

Nordrhein-Westfalen
Münster, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftEntsorgungAbwasserbehandlungKommunale DienstleistungThermische Verwertung
Auftragswert
~€220k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Sept. 2026
48 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Münster schreibt die thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen aus ihren Abwasserbehandlungsanlagen für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Der Auftrag umfasst die Abfuhr und Entsorgung von insgesamt 1.080 Tonnen Material. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los.

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Thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen aus den Abwasserbehandlungsanlagen der Stadt Münster

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Münster sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Sieb- und Rechenrückständen, die bei der Abwasserreinigung anfallen. Über einen Zeitraum von drei Jahren (2027 bis 2029) müssen insgesamt 1.080 Tonnen dieses Materials abgeholt und thermisch verwertet, also in einer Verbrennungsanlage energetisch genutzt werden. Der Auftrag richtet sich an Entsorgungsunternehmen, die über entsprechende Kapazitäten und Genehmigungen für die thermische Behandlung von Abfällen verfügen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Thermische Rechengutverwertung 2027-2029

1.080 t Rechengut abfahren und einer thermischen Verwertung zuführen

CPV 90000000, 90500000, 90513000Frist 10. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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