Thermische Verwertung von Rechengut inkl. Transport für Klärwerke

Was wird ausgeschrieben
Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für die thermische Verwertung von Rechengut aus den Klärwerken Nord und Süd aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2030. Die Leistung umfasst sowohl den Transport als auch die fachgerechte thermische Entsorgung des anfallenden Materials.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag über 48 Monate bezüglich der thermischen Verwertung des Rechenguts inkl. Transport für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Rechengut, das in den städtischen Klärwerken Nord und Süd anfällt. Rechengut sind die festen Abfallstoffe, die zu Beginn der Abwasserreinigung aus dem Wasser gefiltert werden. Der Auftrag umfasst den Transport des Materials sowie dessen thermische Verwertung, also die Verbrennung zur Energiegewinnung. Der Rahmenvertrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren, von Anfang 2027 bis Ende 2030.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag vom 01.01.2027 bis 31.12.2030
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist dabei in dieser Vergabe nicht das alleinige Wertungskriterium. Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 58 (2) VgV wird die Entfernung von der Anlage bis zur abschließenden Verwertungsanlage berück-sichtigt. Der Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes besteht daher aus der Summation aus Angebotspreis und einem Entfernungszuschlag. Der Entfer-nungszuschlag berechnet sich zu 0,075€/(Mg*km) in Abhängigkeit der Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage. Das ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat. Da es sich um einen fiktiven Aufschlag handelt, kann eine genaue Gewichtung nicht durchgeführt werden. Die Ermittlung des Wertungspreises ist aber umfänglich be-schrieben und kann objektiv überprüft werden. Der genannte Entfernungszuschlag ist in der Berechnung des Leistungsverzeichnisses als Formel hinterlegt.
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung