Thermische Verwertung und Transport von Klärschlamm für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen zweijährigen Rahmenvertrag für die thermische Verwertung und den Transport von entwässertem Klärschlamm aus den Klärwerken Nord und Süd aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
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Rahmenvertrag vom 01.01.2027-31.12.2028 bzgl. der thermischen Verwertung des entwässerten Klärschlamms inkl. Transport für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd
Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und thermische Verwertung von Klärschlamm aus seinen beiden Hauptklärwerken. Der Auftrag umfasst neben der eigentlichen Verbrennung auch den Transport des entwässerten Materials. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, beginnend im Januar 2027. Da die Vergabe rein über den Preis entschieden wird, ist eine effiziente Kalkulation der Logistik- und Verwertungskosten entscheidend.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der gesetzlichen Mindestlohn- und Entsendevorgaben
- Vollständigkeit der unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag vom 01.01.2027-31.12.2028
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
bepreistes LV maßgeblich
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung