Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·384171-2026

Elektroinstallation und Kommunikationstechnik für den Neubau Alberichstraße

Baden-Württemberg
Mannheim, Germany·Veröffentlicht 4. Juni 2026
BauleistungenElektrotechnikGesundheitswesenSoziale DiensteElektroinstallationNeubauKommunikationstechnikSicherheitstechnikBauleistungenMannheim
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Theodor-Fliedner-Stiftung schreibt Elektroinstallationsarbeiten für einen Neubau in Mannheim aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf elektrische Anlagen (KG 440) sowie Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik (KG 450) konzentrieren. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Theodor-Fliedner-Stiftung | Neubau Alberichstraße | Elektro

VergabeHero-Einschätzung

Die Theodor-Fliedner-Stiftung plant einen Neubau in der Alberichstraße in Mannheim und sucht hierfür Fachfirmen für die Elektroinstallation. Der Auftrag umfasst zwei Bereiche: Zum einen die allgemeine elektrische Ausstattung des Gebäudes und zum anderen die Installation von Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide dieser Gewerke bewerben. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, ist der Wettbewerb für alle geeigneten Firmen zugänglich.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Position

KG 440 Elektrische Anlagen

CPV 45310000
LOT-0002Ausgeschriebene Leistung

KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen

CPV 45310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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