TGA-Planungsleistungen für Neubau Betriebshof Technik
Die Hamburger Energiewerke GmbH schreiben TGA-Planungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung) für den Neubau eines Betriebshofs Technik aus. Der Betriebshof dient als zentraler Standort mit Werkstätten, Lagerwirtschaft und gewerblichen Mitarbeitern. Die Angebotsfrist endet am 8. Juni 2026. Ein Los umfasst sämtliche TGA-Planungsleistungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
TGA-Planungsleistungen für das Neubauvorhaben "Betriebshof Technik"
- Nachweis vergleichbarer TGA-Planungsprojekte
- Eignung für öffentliche Aufträge
- Fachliche Qualifikation im Bereich TGA
- Referenzen für Neubauvorhaben
- Bereitschaft zur Nachforderung von Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Auftraggeber behält sich vor Erklärungen, Unterlagen und Nachweise nachzufordern
Der neue Betriebshof Technik ist als ein Betriebsstandort konzipiert, dessen bestimmende Funktion in der engen Verzahnung und Interaktion zwischen den Werkstätten, der Lagerwirtschaft, den gewerblichen Mitarbeitern mit täglichen Einsätzen im Stadtgebiet sowie Mitarbeitern, die in Ihrer unabdingbar fachlichen Tätigkeit eine enge räumliche Nähe zu den direkten Betriebsabläufen im Betriebshof Technik benötigen. Maßgeblich sind hierbei die internen Erschließungen sowie die betrieblichen und logistischen Abläufe innerhalb der ansässigen Abteilungen. In den Werkstattbereichen sollen insbesondere Tätigkeiten der Wartung, Instandhaltung und -setzung, Prüfung und Vorbereitung von vor allem technischen Anlagen für den Betrieb des Fernwärmenetzes und der dezentralen Erzeugung durchgeführt werden. Neben den Hauptflächen für den erforderlichen effizienten und reibungslosen Werkstattbetrieb sind angrenzende Lagerflächen, die Abfalllogistik, Vorzonen, Übergangs- und Rüstbereiche, Büroflächen für Tätigkeiten mit enger räumlicher, fachlicher und operativer Verzahnung mit den Betriebsabläufen und gewerblichen Mitarbeitern des benannten Fachbereichs sowie Außenlagerflächen vorzusehen. Die Planung hat dabei sowohl funktionale Zusammenhänge als auch Anforderungen an Arbeitssicherheit, Ergonomie, technische Infrastruktur und flexible Nutzbarkeit zu berücksichtigen. Die einzelnen Nutzungseinheiten sind vor allem funktional auf den Werkstattbereich, aber auch untereinander, abzustimmen und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, technischer und betrieblicher Anforderungen zu planen. Der Leistungsinhalt umfasst hierfür die Grundleistungen der Planung Technische Ausrüstung in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 53 ff. HOAI + Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9.
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung