Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ATP Hamburg Planungs GmbH

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

18. Mai 2026

TED·383418-2026

TGA-Planung für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes am Campus Lehrte

TT
Bayreuth, Germany·Veröffentlicht 4. Juni 2026
IngenieurdienstleistungenEnergieInfrastrukturTga PlanungIngenieurleistungenGebaeudeausruestungCampus EntwicklungEnergienetzbetreiber
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die TenneT TSO GmbH hat die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für ein neues Multifunktionsgebäude am Standort Lehrte ausgeschrieben. Das Projekt umfasst einen Zeitraum von 1825 Tagen, was etwa fünf Jahren entspricht. Da es sich um eine Ergebnisbekanntmachung handelt, ist das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen.

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Ergebnisbekanntmachung, Ausschreibung ist abgeschlossen.

VergabeHero-Einschätzung

Die TenneT TSO GmbH, ein großer Übertragungsnetzbetreiber, hat die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für einen Neubau am Campus Lehrte vergeben. Dabei geht es um die gesamte technische Ausstattung des Gebäudes, wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik. Das Projekt ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt, was auf eine langfristige Begleitung der Planungs- und Bauphase hindeutet. Da die Ausschreibung bereits abgeschlossen ist, dient diese Information primär der Marktbeobachtung und Referenzprüfung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000TGA-Planung für den Neubau eines Multifunktionsgebäude und optional weiterer Gebäude am Campus Lehrte
€0k

Ergebnisbekanntmachung, Ausschreibung ist abgeschlossen.

CPV 71322000, 71300000, 71320000, 713564001825 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ATP Hamburg Planungs GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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