Textile Vollversorgung von Berufskleidung (Miete, Reinigung, Reparatur und Transport)

Was wird ausgeschrieben
Das Studierendenwerk Bonn und das Kölner Studierendenwerk schreiben gemeinsam die textile Vollversorgung für ihre Mitarbeiter aus. Der Auftrag umfasst die Miete, Reinigung, Reparatur sowie den Hol- und Bringservice von Berufskleidung. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen für die jeweiligen Standorte.
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Textile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten / Reinigen mit Reparatur / Transport - Hol- und Bringservice
Die Studierendenwerke in Bonn und Köln suchen einen Dienstleister für die textile Vollversorgung ihrer Berufskleidung. Das bedeutet, dass ein Unternehmen die Arbeitskleidung bereitstellt, regelmäßig abholt, professionell reinigt, bei Bedarf repariert und wieder an die Standorte liefert. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei das erste Los das Studierendenwerk Bonn und das zweite Los das Kölner Studierendenwerk betrifft. Interessierte Unternehmen müssen neben einem wettbewerbsfähigen Preis vor allem ein überzeugendes Qualitätskonzept vorlegen, da die Qualität mit 60 Prozent stärker gewichtet wird als der Preis.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Zwingende Ausschlussgründe – § 123 GWB Ein Unternehmen muss ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen folgender Straftaten vorliegt: 1. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen 2. Terrorismusfinanzierung 3. Geldwäsche 4. Betrug zulasten öffentlicher Haushalte oder der EU 5. Subventionsbetrug 6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 7. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern 8. Menschenhandel 9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) Zusätzlich zwingend: 10. Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde. 11. Fehlende Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen 2. Fakultative Ausschlussgründe – § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen ausschließen, wenn z. B.: 1. Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht 2. Insolvenz oder vergleichbares Verfahren 3. schwere berufliche Verfehlung 4. Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartell) 5. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren 6. Wettbewerbsvorteil durch vorherige Beteiligung an der Vorbereitung 7. erhebliche oder wiederholte Mängel bei früheren Aufträgen 8. falsche Angaben oder Zurückhalten von Informationen 9. unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 10. nicht beglichene Steuern oder Sozialabgaben, wenn keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt Der Auftraggeber behält sich vor den Bieter aufzufordern, nach "§ 56 Abs. 2 VgV" fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
2 LoteTextile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten / Reinigen mit Reparatur / Transport - Hol- und Bringservice
Textile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten / Reinigen mit Reparatur / Transport - Hol- und Bringservice
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
40 % Preis
- quality60%
60 % Qualität
- price40%
40 % Preis
- quality60%
60 % Qualität
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung