TED·481272-2026·Schließt in 30 Tagen

Textile Vollversorgung und Bekleidungsausgabesystem für die BG Unfallklinik Frankfurt

Hessen
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
DienstleistungenGesundheitswesenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungTextilserviceKlinikbedarfWaeschelogistikGesundheitswesenMietwaesche
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die BG Unfallklinik Frankfurt schreibt die textile Vollversorgung inklusive der Bereitstellung eines Bekleidungsausgabesystems aus. Der Auftrag umfasst die Miete, Aufbereitung, Sterilisation von OP-Textilien sowie die Wartung des bestehenden Ausgabesystems über einen Zeitraum von 1440 Tagen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Sicherstellung der klinischen Wäschelogistik.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur textilen Vollversorgung mit Gestellung des Bekleidungsausgabesystems.

VergabeHero-Einschätzung

Die BG Unfallklinik Frankfurt sucht einen Dienstleister für die komplette textile Versorgung. Das bedeutet, der Auftragnehmer liefert Mietwäsche, holt die Schmutzwäsche ab, bereitet sie auf und sterilisiert bei Bedarf OP-Kleidung. Zusätzlich muss ein bereits vorhandenes System zur automatischen Ausgabe der Arbeitskleidung gewartet und betrieben werden. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von rund vier Jahren. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen zur Eignung und zum Ausschluss von Russland-Bezug vorlegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Bezug gemäß EU-Verordnung 833/2014
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001textile Vollversorgung mit Gestellung eines Bekleidungsausgabesystems

Die Textile Vollversorgung betrifft die Gestellung, Abholung, Aufbereitung, (Sterilisation der OP-Textilien) und Lieferung von Mietwäsche. Die Gestellung der Bekleidungsausgabesysteme betrifft die Gestellung eines beim Auftraggeber bereits installierten und zu übernehmenden Systems inkl. Wartung und Service der Systeme.

CPV 85112100, 39518000, 98310000, 18300000Frist 11. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero