Textile Vollversorgung für Kliniken mit Versorgungsassistenz und Kleiderausgabesystemen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 4.595.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Karl-Hansen-Klinik GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
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- Krankenhauswäsche (39518000)
- Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 698092-2026
- Verfahrensnummer
- 89ab13fc-419d-49d5-b3b2-5194913af96e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe und die Karl-Hansen-Klinik GmbH suchen einen Dienstleistungspartner für die textile Vollversorgung ihrer Kliniken, einschließlich Lieferung, Versorgungsassistenz sowie zentraler und dezentraler Systeme zur Kleiderentnahme und -rückgabe. Die Versorgung umfasst mehrere Standorte in Bad Lippspringe und Horn-Bad Meinberg; das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 4.595.000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Rahmenvereinbarung ist auf sechs Jahre angelegt.
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Leistungsbeschreibung
Die beiden Auftraggeber sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - betreibt die folgenden Kliniken: Cecilien-Klinik, Lindenstr. 26, 33175 Bad Lippspringe Klinik am Park, Auguste-Viktoria-Allee 25, 33175 Bad Lippspringe Klinik Martinusquelle, An der Martinusquelle 10, 33175 Bad Lippspringe Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin, Kurparkstraße 21, 33175 Bad Lippspringe MZG - Klinik Schanzenberg, Schanzenberg 23, 32805 Horn-Bad Meinberg. Die Karl-Hansen-Klinik GmbH betreibt die folgende Klinik: Karl-Hansen-Klinik, Antoniusstraße 19, 33175 Bad Lippspringe. Die Auftraggeber werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre zum Abschluss einer Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ermitteln. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die dezentral angelieferte textile Vollversorgung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz (siehe Leistungsbeschreibung (Teil B)) mit qualitativ hochwertigen Textilien. Darüber hinaus ist die Konzeption über Gestellung und Betrieb von zentralem und dezentralem RFID-Kleiderentnahme- und Rückgabesystemen für die Standorte des Auftraggebers anzubieten. Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftragnehmer übernimmt die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Vertragsunterlagen (Teil C)). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im Preisblatt_MZG (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) aufgeführt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung - Verbindlich
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an den in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstellen der Auftraggeber anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. Juli 2026, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung - Verbindlich
- Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Die Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium Preis werden aus der Wertungssumme des Angebotes eines Bieters in der Position Gesamt-Bruttopreis in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 55 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen (Teil A).
- 55 %
- Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren für die initialen, vorbereitenden Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn, um eine reibungslose Aufnahme der Dienstleistungen am Standort der Auftraggeber zu gewährleisten. Aus diesem Konzept haben die aus der Sicht des Bieters erforderlichen Maßnahmen, Fristen und die beteiligten Stellen des Auftragnehmers und der Auftraggeber plausibel und insbesondere unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung für die dargelegte Umstellungsphase nachvollziehbar hervorzugehen, die bei der Vorbereitung der Dienstleistungen den Anforderungen der vorliegenden Vergabeunterlagen entsprechen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Formalia und die Wertung, wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- 10 %
- Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren für die regelmäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen im Rahmen der Kundenbetreuung. Die kontinuierlich sichere Textilversorgung der Auftraggeber basiert neben optimalen Abläufen im Betrieb des Auftragnehmers auf funktionierenden Service- und Betreuungsprozessen. Der Bieter soll aufzeigen, wie er als Auftragnehmer die kontinuierliche, begleitende Unterstützung im Leistungszeitraum plant, welche Steuerungswerkzeuge er zur Verfügung stellt und wie Reklamationen bearbeitet werden. Ziel ist eine geordnete, gleichbleibend zuverlässige Dienstleistung sowohl in regulären als auch in besonderen Versorgungssituationen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Formalia und die Wertung, wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- 10 %
- Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine detaillierte und plausible Darlegung, welche Maßnahmen er trifft, um die sichere und kontinuierliche Versorgung der Auftraggeber zu gewährleistet. Die kontinuierlich sichere Textilversorgung und dabei insbesondere die termingerechte Lieferung der erforderlichen und disponierten Artikel sind für den Auftraggeber von besonderer Wichtigkeit. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Formalia und die Wertung, wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- 10 %
- Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Produkte sind die in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) aufgeführten, verwendungsfähigen Artikel gelegt, d.h. in gefaltetem Zustand dreifach mit Beifügung entsprechender Produktdatenblätter auf Kosten des Auftragnehmers innerhalb der Angebotsfrist für das indikative Angebot und des verbindlichen Angebots an die Kontaktstelle Karl-Hansen-Klinik Zentrale Warenannahme / z. Hd. Frau Oberlender Antoniusstraße 19 33175 Bad Lippspringe zu senden. Der Versand der Wäschemuster ist vorher telefonisch anzumelden. Die Artikel des Bieters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, werden als Rückhaltemuster für Qualitätskontrolle beim Auftraggeber eingelagert. Die bereitgestellten Artikel werden im Rahmen einer Gesamtbewertung unter Beachtung der vier Kriterien - Sauberkeit, Waschergebnis und Geruch, - Glätte und Faltqualität, - Maße und Verarbeitungsqualität, - Griff, Haptik und Design am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Bieter, die in der Musterbewertung lediglich 2 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung CXP4DDSM8HK
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