Personaldienstleistungen für medizinische, pflegerische, kaufmännische und technische Berufe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.12.2023
- CPV-Codes
- Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 740886-2023
- Verfahrensnummer
- 5f52564c-ff0b-4395-a800-7b95a24ada78
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beschafft Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund und alle angeschlossenen Einrichtungen am Standort. Die Ausschreibung umfasst vier Bereiche: medizinische und therapeutische Berufe, Pflegeberufe, kaufmännische Berufe sowie gewerblich-technische Berufe. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen werden; ein Zeitrahmen oder geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Medizinisch u. therapeutische Berufe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge Los 1 - Medizinisch u. therapeutische Berufe: ca. 600.000 € Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge Los 1 - Medizinisch u. therapeutische Berufe: 720.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
LOT-0002 · Pflegeberufe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge Los 2 - Pflegeberufe: ca. 6.800.000 € Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge Los 2 - Pflegeberufe: 8.160.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
LOT-0003 · Kaufmännische Berufe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge Los 3 - Kaufmännische Berufe: ca. 500.000 € Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge Los 3 - Kaufmännische Berufe: 600.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
LOT-0004 · Gewerblich-technische Berufe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Klinik Dortmund mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit jeweils nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit dem Wertungskriterium 100% Preis unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil / Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis des Zuschlagskriteriums (100 % Preis) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge Los 4 - Gewerblich-technische Berufe: ca. 500.000 € Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge Los 4 - Gewerblich-technische Berufe: 600.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% überschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
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LOT-0001 · Medizinisch u. therapeutische Berufe
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