TED·485952-2026·Schließt in 28 Tagen

Textile Vollversorgung für das Kreisklinikum Siegen

Nordrhein-Westfalen
Siegen, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
DienstleistungenGesundheitswesenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungTextilserviceKlinikbedarfGesundheitswesenLogistikOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
€5.3M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Kreisklinikum Siegen schreibt die textile Vollversorgung für seine Standorte aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Stationswäsche sowie Bereichs- und Berufsbekleidung inklusive eines Raumsystems zur kontrollierten Ausgabe und Rückgabe. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage, was fünf Jahren entspricht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Kreisklinikum Siegen als Auftraggebr zählt mit seinen rund 2.000 Mitarbeiter:innen zu den größten Arbeitgebern in der Region. Träger des Unternehmens ist der Kreis Siegen-Wittgenstein. Im Jahr 2025 wurden im Klinikum Siegen ca. 25.000 Patienten stationär und rund 67.000 Patienten ambulant versorgt. Zudem ist das Klinikum Siegen Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg und verfügt über ein angegliedertes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Als Schwerpunktversorger mit über 600 Betten im somatischen und psychiatrischen Bereich, stellt das Klinikum Siegen einen Anker der Daseinsvorsorge für die Region Siegen-Wittgenstein und darüber hin-aus dar. In insgesamt 15 Fachkliniken werden unsere Patientinnen und Patienten von einem multiprofessionellen Team auf höchstem medizinischem Niveau versorgt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftrag-gebers, das Kreisklinikum Siegen, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Bereichs- und Berufsbekleidung inkl. der Gestellung eines Raumsystems zur kontrollierten Entnahme und Rückgabe der Kleidung sowie die Aufbereitung und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.

VergabeHero-Einschätzung

Das Kreisklinikum Siegen sucht einen Dienstleister für die komplette textile Versorgung. Das bedeutet, der Auftragnehmer stellt die notwendige Wäsche für Stationen sowie Berufs- und Bereichskleidung für das Personal zur Verfügung, kümmert sich um die Reinigung und den Transport und installiert zudem ein System zur automatisierten Kleiderausgabe und -rückgabe. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren und richtet sich an Unternehmen, die große Mengen an Kliniktextilien professionell verwalten und aufbereiten können. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, sind neben dem Preis auch konzeptionelle und qualitative Aspekte der Leistungserbringung entscheidend.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
  • Erfüllung der Anforderungen an textile Vollversorgung
  • Bereitstellung eines Raumsystems zur kontrollierten Wäscheausgabe

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Vergabe Textile Vollversorgung

Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.

CPV 98310000, 395180001825 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Für die Wertung im Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage "Preisblatt" in der Zeile "Angebotsgesamtpreis" angegeben ist. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (A) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die anderen Bieter (B) erhalten eine proportional niedrigere Punktzahl anhand der folgenden Formel: Punkte Bieter B = Preis Bieter A/Preis Bieter B x 100.

    55%
  • quality

    Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter jeweils im Bieterkonzept zur Versorgungsübernahme, d.h. für die initialen, vorbereitenden Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn gemacht hat. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung beim Auftraggeber, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiter des Auftraggebers nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Negativ auf die Bewertung wirkt sich aus, wenn die Maßnahmen und Fristen im Konzept nicht plausibel erscheinen, Schnittstellen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht benannt werden. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter den Leistungsbeginn vorbereitet und zu absolvierende Meilensteine mit Fristen definiert.

    10%
  • quality

    Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter im Bieterkonzept für die regelmäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen, gemacht hat. Ziel ist eine geordnete, gleichbleibend zuverlässige Dienstleistung sowohl in regulären als auch in besonderen Versorgungssituationen. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich aus, wenn die Darlegungen im jeweiligen Konzept in alltäglichen Versor-gungssituationen qualitätssichernde Maßnahmen vermissen lassen und erkennbar ist, dass auf unge-plante Anforderungen nicht oder nur mit hohem Zeitverzug reagiert werden kann. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter die Dienstleistung zuverlässig unterstützt.

    10%
  • quality

    Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Der Bieter hat mit diesem Konzept detailliert und plausibel darzulegen, welche Maßnahmen er trifft, um die sichere und kontinuierliche Versorgung des Auftraggebers zu gewährleisten. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, inwieweit der Bieter seine Organisation auf mögliche Störungs- und Havarieszenarien vorbereitet hat. Ziel ist eine möglichst stabile Versorgungssicherheit. Störungen der Betriebsbereitschaft sollen so gering wie möglich gehalten und bei Ihrem Eintritt so schnell wie möglich beseitigt werden. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich insbesondere aus, wenn Maßnahmen für Störungsszenarien fehlen oder nicht plausibel sind. Positiv auf die Bewertung wirken sich unter anderem Maßnahmen aus, mit denen der Bieter auch beim Auftreten unvorhergesehener Schwierigkeiten die Versorgungssicherheit auf stabilem Niveau aufrechterhalten kann. Der Auftragge-ber beurteilt anhand des Bieterkonzepts, wie wahrscheinlich es ist, dass im Falle von Störungen im Betriebsablauf oder im Falle eines Betriebsausfalls die Versorgungssicherheit möglichst schnell wie-derhergestellt wird.

    10%
  • quality

    Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Produkte sind auf die unten aufgeführten, eingewa-schenen und verwendungsfähigen Artikel gelegt, d.h. in gefaltetem Zustand und dreifach mit Beifü-gung entsprechender Produktdatenblätter innerhalb der Angebotsfrist für das indikative Angebot an die Kontaktstelle Kreisklinikum Siegen GmbH z.Hd. Frau Bertelmann Weidenauer Str. 76 57076 Siegen zu senden. Der Versand der Wäschemuster ist vorher telefonisch anzumelden. Die Musterartikel sind in gekennzeichneten Muster-Roll-Gittercontainer mit den unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Hauben anzuliefern, die der Bieter zur Versorgung von Krankenhäusern üblicherweise einsetzt. Die Bewertung der Bemusterung bzw. der übersandten Musterartikel wird durch eine Fachgruppe des Auftraggebers unter einheitlichen Bedingungen und unter Ansetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für sämtliche Angebote durchgeführt. Die bereitgestellten Artikel werden im Rahmen einer Gesamtbewertung unter Beachtung der vier Kriterien - Sauberkeit, Waschergebnis und Geruch, - Glätte und Faltqualität, - Maße und Verarbeitungsqualität, - Griff, Haptik und Design am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Bieter, die in der Musterbewertung lediglich 0 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

    15%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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