Bereitstellung eines Testcrowd-Anbieters fĂŒr eCommerce-Anwendungen

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen externen Testcrowd-Anbieter zur QualitĂ€tssicherung ihrer eCommerce-Apps. Der Auftrag umfasst explorative Tests durch eine Crowd von Testern mit verschiedenen EndgerĂ€ten und Betriebssystemen ĂŒber einen Zeitraum von 720 Tagen. Ziel ist die Sicherstellung der App-QualitĂ€t angesichts steigender Release-Zahlen und technischer KomplexitĂ€t.
VollstÀndige Beschreibung anzeigen
Testcrowd-Anbieter fĂŒr BVG eCommerce
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) möchten ihre digitalen Angebote, wie Apps und eCommerce-Plattformen, durch einen externen Testcrowd-Anbieter professionell prĂŒfen lassen. Da die Anzahl der Software-Updates steigt und Nutzer auf einer Vielzahl unterschiedlicher Smartphones und Betriebssysteme unterwegs sind, soll eine externe Crowd von Testern die Anwendungen regelmĂ€Ăig auf Fehler und Benutzerfreundlichkeit testen. Der Auftrag lĂ€uft ĂŒber einen Zeitraum von etwa zwei Jahren und legt einen starken Fokus auf Konzepte zu Datenschutz, Sicherheit und Reporting. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent auf Basis des Preises und zu 30 Prozent auf Basis der QualitĂ€t der eingereichten Testkonzepte.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- EigenerklÀrung zur Eignung EU
- Nachweis ĂŒber das Nichtvorliegen von AusschlussgrĂŒnden gemÀà §§ 123, 124 GWB
- ErklÀrung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- ErklÀrung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Nachweis ĂŒber Versicherungsschutz fĂŒr Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den
- EigenerklĂ€rung zur Umsetzung der EU-SanktionsmaĂnahmen gegen Russland
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere AusschlussgrĂŒnde: Es gelten die gesetzlichen AusschlussgrĂŒnde nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen mĂŒssen das Nichtvorliegen der AusschlussgrĂŒnde durch EigenerklĂ€rung (Formular: "EigenerklĂ€rung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/ErklĂ€rungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch fĂŒr Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen fĂŒr die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. AuslĂ€ndischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit EigenerklĂ€rungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. EigenerklĂ€rung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten AusschlussgrĂŒnde vorliegt. 3. EigenerklĂ€rung, dass die Voraussetzungen fĂŒr einen Ausschluss gemÀà § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. EigenerklĂ€rung, dass die Voraussetzungen fĂŒr einen Ausschluss gemÀà § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. EigenerklĂ€rung, dass die Voraussetzungen fĂŒr einen Ausschluss gemÀà § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. EigenerklĂ€rung, dass die Voraussetzungen fĂŒr einen Ausschluss gemÀà § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. EigenerklĂ€rung, dass die Voraussetzungen fĂŒr einen Ausschluss gemÀà § 22 LkSG nicht vorliegen 8. EigenerklĂ€rung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemÀà Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. ErklĂ€rung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. ErklĂ€rung zur Höhe der Versicherung fĂŒr Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den. Hinweise: FĂŒr die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrĂŒcklich anders mitgeteilt, das Formblatt "EigenerklĂ€rung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. EigenerklĂ€rung zur Umsetzung der EU- SanktionsmaĂnahmen gegen Russland. HierfĂŒr ist das entsprechende Formblatt ("EigenerklĂ€rung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: EigenerklĂ€rung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen fĂŒr die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behĂ€lt sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der GrundsĂ€tze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollstĂ€ndige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht fĂŒr Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verĂ€ndern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeintrĂ€chtigen. Der AG wird anschlieĂend die vollstĂ€ndigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prĂŒfen. Die NichterfĂŒllung der Mindestanforderungen fĂŒhrt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotAufgrund der höheren Anzahl an Releases und Apps sowie der zunehmenden Verbreitung unterschiedlicher Smartphones, Betriebssysteme und Systemkonfigurationen sowie der steigenden KomplexitĂ€t der Apps möchte die BVG, neben der internen QualitĂ€tssicherung, alle Apps und durch einen Testcrowd-Anbieter regelmĂ€Ăig von Tester*innen mit unterschiedlichen Erfahrungslevels, Smartphones, Betriebssystemversionen explorativ testen lassen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
-Konzept Datenschutz -Konzept Testleistung -Konzept Reporting -Konzept Testing -Konzept Security-Tests
- price70%
Entscheidend sind die Preisangaben im Preisblatt.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung