Elektroinstallationen für Telefonica-Anlagen in Berliner Bahnhöfen

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe schreiben Elektroinstallationsarbeiten für Telefonica-Anlagen in nicht öffentlichen Bereichen aus. Der Auftrag umfasst die Montage von Zähler- und Unterverteilungen sowie die Verlegung von Kabeln in Bahnhöfen, Tunneln und an Bahnsteigen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Elektroversorgung nicht öffentliche Bereiche - Paket 2 Elektroinstallationen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Dienstleister für die Elektroversorgung von Telefonica-Anlagen in ihren Bahnhöfen. Dabei geht es konkret um die Installation neuer Zähler- und Unterverteilungen sowie die Verlegung der notwendigen Stromkabel in nicht öffentlichen Bereichen, wie etwa in Tunneln oder an Bahnsteigen. Das Projekt ist als Paket 2 ausgeschrieben und dient der technischen Infrastruktur für die Mobilfunkanlagen. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, werden die Details der Umsetzung direkt mit den Bietern besprochen. Der Auftrag richtet sich an Fachunternehmen für Elektroinstallationen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Eignung EU
- Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
- Erklärung zur Höhe der Versicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotIn diesem Auftrag, müssen in der Reihenfolge der Anlagen div. Bahhöfe mit neuen Zähler-Verteilunegn, Unterverteilungen für die Repeateranlagen und div. Kabeln für die Versorgung des nicht öffentlichen Bereiches aufgebaut werden. Im einzelnen bedeutet dies: 1) Zähler Vt (einfach/ doppelt) im Fvt Raum montieren, 2) Zuleitungen aus der nächsten Verteilungen verlegen, 3) Abgangskabel zu den U-Vt vor den Repeatern verlegen: - u. d. Bstg, Tunnel, bestehende Kabelführungen - Deckenübergänge, teilweise neue bauen, 4) Montage der U-Vt an Wänden oder Stahlträgern, 5) entsprechende Durchbrüche herstellen, 6) entsprechende Brandschottungen herstellen. Die Verteilungen werden alle beigestellt. Alle weiteren Details bitte dem LV entnehmen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis 100 % auf die Nettoangebotssumme inkl. gewährtem Nachlass
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung