Teilsanierung und Betoninstandsetzung Parkhaus P20 am Flughafen München
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen München GmbH plant die Sanierung tragender Stahlbetonbauteile im Parkhaus P20. Das Projekt umfasst Instandsetzungsarbeiten an Decken, Stützen und Trägern sowie die Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen und Asphaltflächen bei laufendem Betrieb. Die Arbeiten sollen ab März 2027 unter hohen Anforderungen an Logistik und Sicherheit durchgeführt werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt ab März 2027 die Teilsanierung des Parkhauses P20. Das Parkhaus befindet sich in zentraler Lage auf dem Flughafengelände und grenzt unmittelbar an das Terminal 2 sowie das MAC-Forum an. Mit über 6.000 Stellplätzen zählt das P20 zu den größten Parkhäusern Deutschlands. Errichtet wurde das Gebäude um das Jahr 2000; eine Erweiterung auf der Westseite (Achsen F-G, PE05-PE11) erfolgte im Zeitraum 2009-2011. Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung tragender Stahlbetonbauteile im Bereich der Achse G in den Parkebenen PE01 bis PE04 einschließlich der angrenzenden Decken, Stützen, Träger und Spannbetonbauteile. Die Maßnahme umfasst insbesondere: - Betoninstandsetzung an tragenden Bauteilen (PE01-PE04) - Abdichtungs- und Asphaltarbeiten in PE05 - Rückbau und Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen - Umfangreiche Abstützungsmaßnahmen zur Lastfreistellung während der Arbeiten - Arbeiten an den Ein-/Ausfahrten sowie Überfahrten in PE05 - Koordination mit parallellaufenden Maßnahmen im Parkhaus Die Arbeiten erfolgen unterlaufendem Betrieb des Parkhauses und erfordern hohe Anforderungen an Logistik, Baustellensicherheit, Terminsteuerung und Koordination mit weiteren Projektbeteiligten.
Der Flughafen München schreibt die Sanierung von tragenden Stahlbetonbauteilen im Parkhaus P20 aus. Da das Parkhaus mit über 6.000 Stellplätzen eines der größten in Deutschland ist, müssen die Arbeiten bei laufendem Betrieb erfolgen, was hohe Anforderungen an die Baustellenlogistik und Sicherheit stellt. Der Auftrag umfasst neben der Betoninstandsetzung auch Abdichtungsarbeiten, die Erneuerung der Entwässerung sowie Asphaltarbeiten. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Erklärungen, unter anderem zum Ausschluss von Sanktionen und zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe (Sanktionsverordnungen)
- Nachweis der Einhaltung von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 Lot1. Demontagen / Wiedermontagen - Blechlamellenfassade (ca. 20m ²) - Abdeckbleche/Randwinkel/ Geländer (Anprallschutz) (ca. 800 m) - Poller (Anprallschutz) / Schilder (ca. 40 Stk. / 40 Stk.) - Digitale Stellplatzanzeige (1 Parkebene) 2. Rückbau - Bestandsleitungen Regenwasser DN70-DN150 (ca. 1.300 m) - Bodeneinläufe (ca. 90 Stk.) - Stb.-Decken (Parkdecks) abbrechen, Dicke 16 bis 30 cm (ca. 100 m²) - Abdichtungen Bitumen/ Flüssigkunststoff/ OS2 (ca. 100 m²/ 30 m²/ 2.500 m²) 3. Bestandsdecken lastfrei stellen - Schwerlaststützen, einbauen, 3x umsetzen, ausbauen (ca. 25 Stk.) - Schwerlaststützen vorhalten (ca. 2.650 StkWo) - Stahlträger zur Unterfangung von Decken (ca. 660 Stk.) - T-Knotenanschlüsse aus Stahlträgern HEB 260 bis HEB 300 ((ca. 20 Stk.) - Hydraulische Pressen einsetzen / überwachen (ca. 250 Stk. / ca. 3.600 h) 4. Beton-Sanierung - Beschichtungen entfernen (ca. 4.600 m²) - Betonbodenflächen vorbereiten, säubern, Beschichtung entfernen (ca. 3.100 m²) - Wie oben, an aufgehenden Bauteilen (ca. 1.500 m²) - Beton flächig von StB.-Teilen abtragen, Abtragtiefe 2 bis 8 cm (ca. 2.800 m²) - Instandsetung Betonbauteile mit Beton (ca. 150 m³) - Betonstahl einbauen / Bewehrung anschließen (ca. 17 t / ca. 8.600 Stk.) - Zementmörtel/Beton einbauen, Dicke 2-8 cm (3.750 m²) 5. Beschichtung von Betonbauteilen - Abdichtung Bitumen/ Flüssigkunststoff/ OS2 (ca. 100 m²/ 30 m²/ 2.500 m²) - Gussasphalt einbauen (ca. 250 m²) - Fahrbahnmarkierung Stellplätze (ca. 2.300 m) - Farbanstrich Dispersionsfarbe (ca. 2.800 m²) 6. Entwässerung - Parkdeckablauf DN 70 aus Edelstahl V4A (ca. 120 Stk.) - Abflussrohr DN 75/110/160, Material 1.4404 (ca. 800 m) - Dämmung Rohrleitung/-teile, m. Begleitheizung und Blechm. (ca. 1.200 m/1.200 Stk.)
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price80%
s. Vergabeunterlagen
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Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung