Teilabbruch einer Bestandsschule und Erstellung einer neuen Holz-Fassade
Was wird ausgeschrieben
Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt beauftragt den kontrollierten Teilabbruch eines zweigeschossigen Stahlbetonbaus (ca. 240 m² Grundfläche) einer bestehenden Schule. Im Anschluss ist die Erstellung einer neuen Holz-Fassade entlang der gesamten Abbruchkante über die Gebäudehöhe erforderlich. Die Arbeiten dienen der Vorbereitung der Baugrube für einen geplanten Schulneubau. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026.
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Um die Baugrube für den Schulneubau herstellen zu können, muss ein Teil der Bestandsschule abgebrochen werdenGrundfläche ca. 240 m²zwei Geschosse (UG+EG) in Stahlbetonbauweise.Nach dem Teilabbruch muss über die gesamte Gebäudehöhe entlang der Abbruchkante eine neue Holz-Fassade erstellt werden.
Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt lässt einen Teil einer bestehenden Schule abreißen, um Platz für die Baugrube eines neuen Schulgebäudes zu schaffen. Der abzubauende Bereich umfasst rund 240 Quadratmeter Grundfläche und zwei Geschosse aus Stahlbeton. Nach dem Abriss muss die freiliegende Außenwand komplett mit einer neuen Holz-Fassade verkleidet werden. Die Ausschreibung richtet sich an spezialisierte Bauunternehmen mit Nachweis für ähnliche Abbruch- und Fassadenprojekte. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung nach VOB/A
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123–126 GWB
- Straffreie Erklärung bzgl. Schwarzarbeit & Mindestlohn
- Erfahrung im kontrollierten Teilabbruch
- Fachkunde für Stahlbetonbau & Fassadenverkleidung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotUm die Baugrube für den Schulneubau herstellen zu können, muss ein Teil der Bestandsschule abgebrochen werdenGrundfläche ca. 240 m²zwei Geschosse (UG+EG) in Stahlbetonbauweise.Nach dem Teilabbruch muss über die gesamte Gebäudehöhe entlang der Abbruchkante eine neue Holz-Fassade erstellt werden.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung