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Technische Ausrüstung für Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler

Saarland
Nonnweiler, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
AnlagenbauIngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungWasserversorgungWasserwirtschaftAnlagenbauEmsr TechnikOeffentliche AusschreibungInfrastrukturprojekt
Auftragswert
€14M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Talsperrenverband Nonnweiler schreibt die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung für die neue Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler aus. Der Auftrag umfasst die Installation von Ultrafiltrationsmembranen, Kalksteinfiltration, UV-Desinfektion sowie Schlammbehandlungssystemen. Das Projekt ist als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konzipiert und soll bis April 2029 vollständig in Betrieb genommen werden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 31.12.2028 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.04.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

VergabeHero-Einschätzung

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant den Bau einer neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage in Eiweiler. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die technische Ausrüstung, konkret die Maschinentechnik sowie die Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR). Die Anlage soll eine Kapazität von bis zu 800 Kubikmetern pro Stunde erreichen und nutzt moderne Verfahren wie Ultrafiltration und UV-Desinfektion. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst findet ein Teilnahmewettbewerb statt, in dem die Eignung der Unternehmen geprüft wird; in der zweiten Stufe werden die ausgewählten Firmen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen eingeladen. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2029 geplant.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Verpflichtungserklärung zur Tariftreue nach Saarländischem Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland (VO 2022/576)
  • Nachweis der Eignung durch Präqualifikation oder Formblatt 124
  • Benennung von Nachunternehmern bereits in der ersten Verfahrensstufe
  • Nachweis eines qualifizierten Projektteams (Gesamtprojektleitung, Bauleitung Maschinentechnik/EMSR, Inbetriebnahmeleitung)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Ausschlusskriterien in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb): Für die Teilnahmeanträge können die Ausschlussgründe und Mindestanforderungen im Einzelnen unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien dieser Bekanntmachung, der Checkliste Prüfung Teilnahmeanträge (Anlage 04) sowie der Infobroschüre, Abschnitt 5 entnommen werden. Es gelten alle in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die Ausschlussgründe gemäß § 46 SektVO in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 50 SektVO, § 46 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 46 Abs. 3 SektVo, § 46 SektVO i.V. m. §§ 123, 124 GWB, § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (über Anlage A5, Formblatt 124 bzw. PQ-Register) vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sofern erforderlich, sind Nachweise über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB einzureichen. Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, wenn die Eignung des Bewerbers, weiterer Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder der Nachunternehmer nicht nachgewiesen werden kann, wenn die Mindestanforderungen an die durchschnittlichen Jahresumsätze und/oder an die Referenzen nicht erfüllt werden. Ebenso wird ein Teilnahmeantrag ausgeschlossen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind, wenn – ggf. auch nach Nachforderung – die geforderten Unterlagen, Bescheinigungen, Verpflichtungserklärungen, Nachweise und Informationen (Verweis auf A1 Teilnahmeantrag und A4 Checkliste Prüfung Teilnahmeantrag) nicht, nicht vollständig und/oder nicht fehlerfrei zu den jeweils gesetzten Fristen vorliegen. Gemäß § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 GWB werden Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, müssen sich zur Geheimhaltung verpflichten. Der Nachweis der Eignung ist durch den Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Nachunternehmen über eine Präqualifikation und/oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung sowie ergänzende Nachweise zu führen. Außerdem sind vergleichbare Referenzen vorzulegen. Um die Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in Gänze prüfen zu können, wird im Falle der Einbindung von Nachunternehmen auch deren Eignung in der ersten Verfahrensstufe zu prüfen sein. Folglich sind Nachunternehmer bereits in der ersten Verfahrensstufe zu benennen. Die jeweils von den Nachunternehmen vorzulegenden Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Informationen können im Einzelnen der Infobroschüre entnommen werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Die für die Prüfung der Referenzen erforderlich Informationen sind vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag einzutragen. Das Einreichen ergänzender Referenzdatenblätter und Referenzbescheinigungen wird nicht gefordert, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind entsprechenden Hinweisen im Teilnahmeantrag zu entnehmen und können der Anlage Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU (Anlage A2) entnommen werden. Die Ausschlusskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebote und Verhandlung): Anforderungen an das Projektteam: Der Infobroschüre, Ziffer 6 können die Anforderungen an das Projektteam entnommen werden. Um die Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Terminen und Kosten sicher zu erreichen, soll sich das Projektteam wie folgt zusammensetzen: Gesamtprojektleiter/-in*, stellvertretende(r) Gesamtprojektleiter/-in, Bauleiter/-in Maschinentechnik*, stellvertretende(r) Bauleiter/-in Maschinentechnik, Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik*, stellvertretende(r) Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Gesamtverantwotliche(r) Inbetriebnahme* Sofern dieselbe Person mehrere der genannten Funktionen im Projekt übernimmt, muss diese Person die Mindestanforderungen der jeweiligen Funktionen in Summe erfüllen. Die Stellvertreterfunktion muss jedoch immer durch eine zweite Person besetzt sein, um auch im Krankheits- und/oder Urlaubsfall bzw. bei sonstigem Ausfall eine kontinuierliche Projektabwicklung in angemessener Qualität sicherzustellen. Sofern eine oder mehrere Mindestanforderungen an eine oder mehrere Personen des Projektteams nicht erfüllt werden, wird das Angebot ausgeschlossen. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 2 (Angebote und Verhandlung) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bieter/Bietergemeinschaften unter Ein-haltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigen-erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Angebote, welche nach erfolgter Nachforderung die Mindestanforderungen nicht erfüllen bzw. für die Ausschlussgründe vorliegen, werden ausgeschlossen. Die nach Angebotsprüfung und ggf. Nachforderung verbliebenen Bieter werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
€14M

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Verweis auf Ziff. 2.1 Bekanntmachung

CPV 45252126, 45311200, 45315100, 45315500, 45315600, 45315700, 45317100, 45317300, 45351000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung) Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9,0 Punkte. Die erreichte Punktzahl ("vergebene Punkte") wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, die erreichte gewichtete Punktzahl ("erzielte Punktzahl") wird auf 1 Nachkommastelle gerundet.

    75%
  • quality

    Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Die Baumaßnahme erfordert sowohl im Hinblick auf die Maschinentechnik als auch im Hinblick auf die Elektro-, Mess-, Steuerungs-, Regelungstechnik ein hohes Maß an spezialisierter Fachkenntnis. Dies gilt jeweils für die genannten Einzeltitel als auch für deren funktionsgerechtes Zusammenwirken und die Automation der Anlage. Schwerpunkte hierbei sind die Integration der Ultrafiltrationsanlage in die Prozesse der Trinkwasseraufbereitung, Abwasser- und Schlammbehandlung mit der Automatisierung der Spülprozesse (chemikalienfrei, chemikalienunterstützt) und der halbautomatischen Durchführung der CIP-Reinigungen sowie die programmtechnisch umsetzbaren Maßnahmen zur Überwachung der Membranintegrität und der Trinkwasserqualität. Aufgrund der zu installierenden Technik auf vergleichsweise engem Raum, bestehen besonders hohe Ansprüche an die Bauvorbereitung (Werkplanung, Vorfertigung). Zusätzlich erfordern die einzuhaltenden Zwischen- und Endfristen für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ein darauf optimal abgestimmtes Umsetzungskonzept. Dies gilt umso mehr, da aufgrund der begrenzten Ableitungsmöglichkeiten (Überleitung Richtung Bostalsee) die Anlageninbetriebnahme in mehreren Teilabschnitten und gestuft erfolgen muss. Der Bieter/die Bietergemeinschaft stellt ein Konzept zur fachlichen und organisatorschen Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen, dar und erläutert dieses. Der Bieter legt einen terminlichen Projektablaufplan vor. Daraus sollten insbesondere Informationen zu den Punkten in der Wertungsmatrix (Ziff. 2.1, Anlage 21) eindeutig hervorgehen.

    15%
  • quality

    Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung) Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Darstellungen und Erläuterungen zum Einsatzkonzept des Leitungspersonals, einschließlich des eingesetzten Nachunternehmerpersonals, soweit dieses unmittelbar mit der Leistungserbringung betraut ist. Zusammensetzung des Projektteams wie oben erläutert. Die Darstellung hat in Form eines Konzepts oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 4 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 8 Präsentationsfolien zu erfolgen. Bewertet werden insbesondere die Punkte in der Wertungsmatrix (Verweis auf Anlage 21 Wertungsmatrix, Ziff. 2.2). Außerdem können Zusatzpunkte erreicht werden, wenn für die einzelnen Mitglieder des Projektteams eine längere Berufserfahrung nachgewiesen wird (Verweis auf Anlage 21 Wertungsmatrix, Ziff. 2.2).

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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