Betrieb und Pacht der Tierkörperbeseitigungsanlage Kraftisried
Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried schreibt die Konzession für den Betrieb der Anlage sowie die Übertragung gesetzlicher Pflichten zur Tierkörperbeseitigung aus. Der Auftrag umfasst die Pacht der Anlage sowie das Abholen, Sammeln und Entsorgen tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG. Das Verfahren ist als Konzessionsvergabe konzipiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vergabeverfahren Leistungen der Tierkörperbeseitigung für den Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried
Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried sucht einen Betreiber für seine Anlage in Kraftisried. Der Auftrag beinhaltet die Pacht der Anlage sowie die Übernahme gesetzlicher Pflichten zur Abholung, Sammlung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, wie sie im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) geregelt sind. Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe, bei der der Auftragnehmer die operative Verantwortung für die Entsorgungsinfrastruktur übernimmt. Die Zuschlagskriterien gewichten neben dem Preis auch Aspekte wie Qualität, Umweltstandards und soziale Kriterien.
Aufteilung in Lose
1 Lot--- Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried beabsichtigt, eine Konzession zu vergeben. - Konzessionsgegenstand: Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der TBA sowie Leistungen, die als Pflichten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG übertragen werden sollen. Diese Leistungen umfassen die Pacht der Tierkörperbeseitigungsanlage sowie deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Pflichten gem. § 3 Abs. 1 TierNebG. Diese Pflichten sind abholen, sammeln, kennzeichnen, befördern, lagern, behandeln, verarbeiten, verwenden oder beseitigen von Materialien nach TierNebG. - Die Vertragsunterlagen im Stand der Bekanntmachung (vor Eintritt in die Verhandlungen) sehen im Wesentlichen folgenden Leistungsinhalt vor: • Der Zweckverband als Konzessionsgeber verpachtet die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried zum Zweck des Betriebs der Anlage und zur umfassenden Erfüllung der Beseitigungspflichten nach § 3 Abs. 1 TierNebG. • Die Pflichten zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs.3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Gebiet des Konzessionsgebers werden übertragen. • Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind bedarfsgerecht zu sammeln und abzuholen. • Der Zweckverband als Konzessionsgeber wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vollständige Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und für die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen. - Einzelheiten siehe Vertragsunterlagen. ---
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
Die Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt. • Preis mit 50 von 100 Punkten • Qualität mit 30 von 100 Punkten • Umwelt mit 10 von 100 Punkten • Sozial mit 10 von 100 Punk ---
- quality10%
Die Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- quality10%
Die Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- price50%
Die Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt. • Preis mit 50 von 100 Punkten • Qualität mit 30 von 100 Punkten • Umwelt mit 10 von 100 Punkten • Sozial mit 10 von 100 Punk ---
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung